Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einführung eines neuen Gemeindevertreters | 2019/12-064 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Nachwahl Mitglied des Bau- und Umweltausschusses | 2019/12-065 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2019 | SI/2019/12-022 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/12-062 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss der Gemeinde Barnitz zum 31.12.2017 | 2019/12-067-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anpassung Abwassergebühren | 2019/12-069 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Anträge der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz aus Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen | 2019/12-070 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Situation zur Ortswehr Benstaben | 2019/12-071 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Änderung der Hundesteuersatzung | 2019/12-072 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Barnitz | 2019/12-068 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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23.10.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit den unter TOP 3 und 4 getroffenen Beschlüssen - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Der Änderung der Satzung der Hundesteuer für den 1.Hund auf 30,00€. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Satzungsänderung entsprechend vorzubereiten.
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25.11.2019 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit den unter TOP 10 (Anschaffungen Feuerwehr) und 12 (Hundesteuererhöhung) getroffenen Beschlüssen. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 14 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||