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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz
Datum: Mo, 25.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:33 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einführung eines neuen Gemeindevertreters  
2019/12-064  
Ö 3  
Nachwahl Mitglied des Bau- und Umweltausschusses  
2019/12-065  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.09.2019  
SI/2019/12-022  
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/12-062  
Ö 8  
Jahresabschluss der Gemeinde Barnitz zum 31.12.2017  
Enthält Anlagen
2019/12-067-01  
Ö 9  
Anpassung Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2019/12-069  
Ö 10  
Anträge der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz aus Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen  
Enthält Anlagen
2019/12-070  
Ö 11  
Situation zur Ortswehr Benstaben  
Enthält Anlagen
2019/12-071  
Ö 12  
Änderung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2019/12-072  
Ö 13  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Barnitz  
Enthält Anlagen
2019/12-068  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    23.10.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit den unter TOP 3 und 4 getroffenen Beschlüssen

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Der Änderung der Satzung der Hundesteuer für den 1.Hund auf 30,00€. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Satzungsänderung entsprechend vorzubereiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    25.11.2019 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 13 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit den unter TOP 10 (Anschaffungen Feuerwehr) und 12 (Hundesteuererhöhung) getroffenen Beschlüssen.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 14  
Verschiedenes      
               

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