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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn
Gremium: Hauptausschuss Amt Nordstormarn
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2020  
SI/2020/23-052  
Ö 4  
Beschaffung eines Fahrzeuges für die SüVO-Durchführung  
2020/23-094  
Ö 5  
Beschaffung eines Mähbalkens für den Bauhof  
2020/23-095  
Ö 6  
Anschaffung eines Terminvergabesystems für die Amtsverwaltung  
2020/23-096  
Ö 7  
Beschaffung Finanzsoftware  
2020/23-090  
Ö 8  
Haushaltssatzung mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/23-093  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung beschlossen:

a)      der Haushaltsplan für das Jahr 2021

b)      die der Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn

 Der Amtsausschuss ermächtigt § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zu Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    29.10.2020 - Hauptausschuss Amt Nordstormarn
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Amtsausschuss möge vorbehaltlich der noch vorzulegenden Änderungen beschließen:

Der Amtsausschuss beschließt nach öffentlicher Beratung:

a)      den Haushaltsplan für das Jahr 2021

b)      die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn

Der Amtsausschuss ermächtigt gemäß § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Verschiedenes      
N 10     Antrag zur Beteiligung in Bewerbungs-Auswahlverfahren      
N 11     Stellenplan 2021      
               

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