Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp
Datum: Di, 24.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2020  
SI/2020/15-021  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidekamp  
Enthält Anlagen
2020/15-060  
Ö 7  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/15-061  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    24.11.2020 - Gemeindevertretung Heidekamp
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird von 339 v.H. auf 349 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen:

Es ist ein Betrag in Höhe von 168.000 €r den Kauf eines Teilstückes aus dem Flurstück 42/22 zur Entwicklung einer Straße/Zuwegung zum Neubaugebiet Kathenkoppel incl. Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer u.a. zusätzlich einzuplanen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
N 9     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung Zerlegungsvereinbarung      
N 10     Grundstücksangelegenheiten - Flächenankauf Teilfläche Flurstück 42/22      
               

Seite zurück Nach oben