Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.09.2020 | SI/2020/15-021 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Neufassung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Heidekamp | 2020/15-060 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung - mit Plan 2021 | 2020/15-061 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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24.11.2020 - Gemeindevertretung Heidekamp | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von 339 v.H. auf 349 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen: Es ist ein Betrag in Höhe von 168.000 € für den Kauf eines Teilstückes aus dem Flurstück 42/22 zur Entwicklung einer Straße/Zuwegung zum Neubaugebiet Kathenkoppel incl. Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbssteuer u.a. zusätzlich einzuplanen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 9 | Vertragsangelegenheiten hier: Änderung Zerlegungsvereinbarung | ||||||||||||||||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten - Flächenankauf Teilfläche Flurstück 42/22 | ||||||||||||||||||||