Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.10.2022 | SI/2022/16-019 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anpassung der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung in 2023 | 2022/16-089 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Vergabe Bankettenpflege der Gemeindestraßen | 2022/16-090 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag über die Bankettenpflege der gemeindlichen Straßen zu vergeben. Die Arbeiten sind entsprechend dem Handlungsleitfaden für Kommunen "Wege mit Aussichten" herausgegeben vom ALR, Bauernverband und SHGT auszuführen. Die zu pflegenden Abschnitte betreffen die Straßen Hauberg und Mönkhagener Redder und sind dem Anlage 5 und 6 zu entnehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Die Mittel werden dem Haushalt zur Verfügung gestellt. |
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12.12.2022 - Gemeindevertretung Heilshoop | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Auftrag über die Bankettenpflege der gemeindlichen Straßen zu vergeben. Die Arbeiten sind entsprechend dem Handlungsleitfaden für Kommunen "Wege mit Aussichten" herausgegeben vom ALR, Bauernverband und SHGT auszuführen. Die zu pflegenden Abschnitte betreffen die Straßen Hauberg und Mönkhagener Redder und sind dem Anlage 5 und 6 zu entnehmen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Die Mittel werden dem Haushalt zur Verfügung gestellt.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||