Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.11.2020 | SI/2020/13-032 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | KiTa "Feldhorster Spatzen" im OT Steinfeld - Jahresabrechnung 2021 | 2022/13-168 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa "Feldhorster Spatzen" im OT Steinfeld - Haushaltsplan 2023 | 2022/13-169 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/13-172 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldhorst möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/ mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023. Änderungen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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30.11.2022 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldhorst möge beschließen:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023. Änderungen:
- § 4 der Haushaltssatzung soll auf 2.000 € angehoben werden. - Für die Reparatur des Asphalts der Bushaltestelle („Buskehre“) sollen 100.000,--€ im Haushalt eingeplant werden.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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07.12.2022 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023. Änderungen:
- Einplanung von 100.000,-- € für die Sanierung des Buswendeplatzes. - Grundsteuer B bleibt bei 315 % bestehen. - Der Verfügungsrahmen des Bürgermeisters wird auf 2.000,-- € erhöht.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 (Verfügungsrahmen Gemeindewehrführer) und EUR 2.000,00 (Verfügungsrahmen Bürgermeister) im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||