Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2022 | SI/2022/21-068 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa Rethwisch - Abrechnung Betriebskostendefizit für das Jahr 2021 | 2022/21-183 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/21-186 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. - -
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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13.02.2023 - Gemeindevertretung Westerau | |||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 9 | Feuerwehrbedarfsplanung | ||||||||||||||||||||
N 10 | Neubau Kläranlage Ahrensfelde | ||||||||||||||||||||