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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
Gremium: Gemeindevertretung Westerau
Datum: Mo, 13.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2022  
SI/2022/21-068  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
KiTa Rethwisch - Abrechnung Betriebskostendefizit für das Jahr 2021  
2022/21-183  
Ö 7  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 - (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/21-186  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

-

-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    13.02.2023 - Gemeindevertretung Westerau
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden der Haushaltsplan für das Jahr 2023 und die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023 ohne  Änderungen beschlossen.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
N 9     Feuerwehrbedarfsplanung      
N 10     Neubau Kläranlage Ahrensfelde      
               

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