Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2022 | SI/2022/13-042 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022 | 2023/13-178 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Zustimmung zur Gründung einer Verwaltungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Feldhorst | 2023/13-179 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Herrichtung Buswendeplatz Feldhorst OT Havighorst | 2023/13-180 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Gemeinschaftshaus Havighorst Reparatur Fenster | 2023/13-182 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Ersatzbeschaffung von Mobiliar für die Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Havighorst | 2023/13-184 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Weitere Planungsleistungen für die Errichtung eines Vererdungsbeckens im OT Steinfeld: Hier Vergabe der Leistungsphasen 5-7 | 2023/13-183 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/13-181 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.
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05.04.2023 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||