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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Mi, 05.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2022  
SI/2022/13-042  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022  
Enthält Anlagen
2023/13-178  
Ö 7  
Zustimmung zur Gründung einer Verwaltungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Feldhorst  
2023/13-179  
Ö 8  
Herrichtung Buswendeplatz Feldhorst OT Havighorst  
2023/13-180  
Ö 9  
Gemeinschaftshaus Havighorst Reparatur Fenster  
Enthält Anlagen
2023/13-182  
Ö 10  
Ersatzbeschaffung von Mobiliar für die Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Havighorst  
Enthält Anlagen
2023/13-184  
Ö 11  
Weitere Planungsleistungen für die Errichtung eines Vererdungsbeckens im OT Steinfeld: Hier Vergabe der Leistungsphasen 5-7  
Enthält Anlagen
2023/13-183  
Ö 12  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/13-181  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     
    1. Grundsteuer A: 315 v.H.
    2. Grundsteuer B: 315 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 315 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorstr das

Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

  •  
  •  

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

   
    05.04.2023 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     
    1. Grundsteuer A: 315 v.H.
    2. Grundsteuer B: 315 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 315 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das

Haushaltsjahr 2023 ohne Änderungen beschlossen.

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 13  
Verschiedenes      
               

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