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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2022  
SI/2022/20-042  
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
KiTa "Regenbogen" Hamberge - Wirtschaftsplan 2023  
2023/20-218  
Ö 7  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stubbendorf  
2023/20-219  
Ö 8  
Entscheidung über die Erweiterung der Satzung der Gemeinde Wesenberg über den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ratzbek  
Enthält Anlagen
2022/20-214  
Ö 9  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/20-220  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:

 

1.

ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

367%

367%

Gewerbesteuer:

310%

310%

b)

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    27.04.2023 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:

 

1.

den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

367%

367%

Gewerbesteuer:

310%

310%

b)

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 10  
Vorschlagsliste der Gemeinde Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028      
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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