Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2022 | SI/2022/20-042 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa "Regenbogen" Hamberge - Wirtschaftsplan 2023 | 2023/20-218 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stubbendorf | 2023/20-219 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Entscheidung über die Erweiterung der Satzung der Gemeinde Wesenberg über den im Zusammenhang bebauten Ortsteils Ratzbek | 2022/20-214 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/20-220 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:
1. ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden festgesetzt auf
b)
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
27.04.2023 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:
1. den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden festgesetzt auf
b)
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Vorschlagsliste der Gemeinde Wesenberg für Schöffen und Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024-2028 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||