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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf
Datum: Mo, 04.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2018  
SI/2018/11-015  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Nachwahl der/des Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses  
2018/11-082  
Ö 6  
Anpassung der Entschädigungssätze für den Jugendwart und Geräte- bzw. Fahrzeugwart der Freiwilligen Feuerwehr  
2019/11-084  
Ö 7  
Anpassung der Entschädigungssätze über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen  
Enthält Anlagen
2019/11-085  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführung und Stellvertretung auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Landesverordnung zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:

 

Gemeindewehrführer:1.884,- €,

stellvertretender Gemeindewehrführer:1.413,- €.

 

Hierzu wird § 6 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf wie folgt geändert: das Amt Nordstormarn wird beauftragt, die Satzungsänderung ortsüblich bekanntzumachen:

 

§ 6

 

Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.

 

 

   
    04.02.2019 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 7 - (offen)
   

 

Beschluss:

Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführung und Stellvertretung auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Landesverordnung zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:

 

Gemeindewehrführer:1.884,- €,

stellvertretender Gemeindewehrführer:1.413,- €.

 

Hierzu wird § 6 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf wie folgt geändert: das Amt Nordstormarn wird beauftragt, die Satzungsänderung ortsüblich bekanntzumachen:

 

§ 6

 

Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Frei-willige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung..

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Malerarbeiten im Gemeinschaftshaus - Auftragsvergabe  
Enthält Anlagen
2019/11-086  
Ö 9  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss  
2019/11-087  
Ö 10  
Errichtung einer Kleinwindkraftanlage am Klärwerk  
Enthält Anlagen
2019/11-089  
Ö 11  
Antrag der KWV zur Anschaffung von Notfalldosen  
Enthält Anlagen
2019/11-091  
Ö 12  
Verschiedenes      
N 13     Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Langenjahren - Sachstand      
N 14     Antrag auf Einbuchung des Flurstückes 108      
               

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