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Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Finanz- und Kulturausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Rehhorst
Gremien: Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst, Bau-, Wege- und Umweltausschuss Gemeinde Rehhorst
Datum: Mo, 04.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses      
Ö 2  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2018      
Ö 3  
Förderung der Kindertagespflege der Gemeinde Rehhorst  
2019/19-089  
Ö 4  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019  
Enthält Anlagen
2019/19-087  
Ö 5  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020  
Enthält Anlagen
2019/19-088  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rehhorst verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    04.11.2019 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird unverändert auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird unverändert auf 332 v.H. festgesetzt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

Ö 6  
Verschiedenes      
               

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