Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.09.2019 | SI/2019/15-017 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Nachwahl Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses | 2019/15-052 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Nachwahl Mitglied des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung | 2019/15-053 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Nachwahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung | 2019/15-054 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Gemeinde Heidekamp | 2019/15-047-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Gemeinde Heidekamp | 2019/15-048-01 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Heidekamp auf Anschaffungen/Ersatzbeschaffung | 2019/15-057 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Heidekamp | 2019/15-056 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Für den Fall, dass Haushaltsplanung der FF Heidekamp noch vorgelegt wird: 4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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11.11.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Heidekamp | |||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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26.11.2019 - Gemeindevertretung Heidekamp | |||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 12 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/15-050 | |||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||