Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2019 | SI/2019/22-038 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Stormarner Friedensstein | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Maßnahmen aus der Ortsbegehung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Neufassung der Wassergebührensatzung für den Ortsteil Dahmsdorf | 2019/22-067 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Antrag Freiwillige Feuerwehr Zarpen | 2019/22-066 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Zarpen | 2019/22-065 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.11.2019 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf ….. v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird auf ….. v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: Die für eine Sanierung des Gemeindeweges Redder vorgesehenen Einnahme- und Ausgabehaushaltsansätze werden gestrichen. Es handelt sich für die Einnahme um das Sachkonto 6811200, Einzahlungen aus FAG-Zuwendungen Deckensanierung über 55.800 € und für die Ausgabe um das Sachkonto 7852400, Auszahlungen investiver Deckensanierung über 101.000 €. - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2020.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 9 | Grundstücksangelegenheiten; Grundstücksvertrag | ||||||||||||||||||||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten; Baulandbevorratung | ||||||||||||||||||||||||
N 11 | Vertragsangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||