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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: SCHULSPORTHALLE Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2020  
SI/2020/14-042  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/14-115  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Steuerung der städtebaulichen Entwicklung,

-          Schaffung von Wohnbauflächen,

-          Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen,

-          Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    04.06.2020 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Steuerung der städtebaulichen Entwicklung,

-          Schaffung von Wohnbauflächen,

-          Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen,

-          Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    23.06.2020 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Steuerung der städtebaulichen Entwicklung,

-          Schaffung von Wohnbauflächen,

-          Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

-          Sicherung und Schaffung von Grünstrukturen,

-          Sicherung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen. 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/14-116  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/14-122  
Ö 9  
Modernisierung der Schulsporthalle Hamberge  
2020/14-119  
Ö 10  
Pflasterung einer Grünfläche im Eichenweg  
Enthält Anlagen
2020/14-121  
Ö 11  
Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2020/14-102  
Ö 12  
Verzicht auf die Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Betreuten Grundschule  
2020/14-117  
Ö 13  
Offene Ganztagsschule (OGS) a) Erlass einer Ganztagsschulsatzung b) Erlass einer Gebührensatzung OGS  
Enthält Anlagen
2020/14-114  
Ö 14  
Sonnenschutz Klassenräume Grundschule      
Ö 15  
Verschiedenes      
N 16     Grundstücksangelegenheit Sportplatz      
N 17     Personalangelegenheiten      
               

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