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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: SCHULSPORTHALLE Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.03.2020  
SI/2020/14-042  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31, 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/14-115  
Ö 7  
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nördlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße), westlich der Grundstücke Stormarnstraße 3 und 5a südlich Hansfelder Berg 29, 31 und 41 bis 47 (ungerade Hausnummern) sowie östlich des Mühlenbaches hier: Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/14-116  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/14-122  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Sicherung einer Ersatzfläche für die planfestgestellte Kompensationsfläche zum Neubau der BAB A20 Lübeck-Rostock, Teilstrecke 1, A1 bis L92 (Maßnahmen-

fläche 3.5).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. Die Verwaltung wird um entsprechende Angebotseinholung und Auftragsvorbereitung gebeten.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    23.06.2020 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Für das Gebiet nordwestlich des Autobahnkreuzes Lübeck, nördlich der Bundesautobahn A1 angrenzend an die Siekbek, westlich der Bundesautobahn A20 sowie südlich der Waldfläche an der Gemeindegrenze zu Badendorf wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

 

Sicherung einer Ersatzfläche für die planfestgestellte Kompensationsfläche zum Neubau der BAB A20 Lübeck-Rostock, Teilstrecke 1, A1 bis L92 (Maßnahmen-

fläche 3.5).

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden. Die Verwaltung wird um entsprechende Angebotseinholung und Auftragsvorbereitung gebeten.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Modernisierung der Schulsporthalle Hamberge  
2020/14-119  
Ö 10  
Pflasterung einer Grünfläche im Eichenweg  
Enthält Anlagen
2020/14-121  
Ö 11  
Aufhebung des Beschlusses zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2020/14-102  
Ö 12  
Verzicht auf die Eltern- und Kursgebühren für die Benutzung der Betreuten Grundschule  
2020/14-117  
Ö 13  
Offene Ganztagsschule (OGS) a) Erlass einer Ganztagsschulsatzung b) Erlass einer Gebührensatzung OGS  
Enthält Anlagen
2020/14-114  
Ö 14  
Sonnenschutz Klassenräume Grundschule      
Ö 15  
Verschiedenes      
N 16     Grundstücksangelegenheit Sportplatz      
N 17     Personalangelegenheiten      
               

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