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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:50 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.08.2020  
SI/2020/17-031  
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einführung eines neuen Gemeindevertreters  
2020/17-098  
Ö 7  
Nachwahl Mitglied des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses  
2020/17-099  
Ö 8  
Nachwahl Mitglied des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung  
2020/17-100  
Ö 9  
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/17-102  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik vom 14.07.2020

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde vom 16.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020

-          Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020

-          Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 14.07.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze vom 30.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg vom 14.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020

-          Tennet TSO GmbH vom 17.06.2020

-          Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH vom 17.06.2020

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 16.07.2020

-          Landessportverband Stormarn e.V. vom 15.07.2020

-          Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 12.07.2020

-          Privater Einwand vom 04.07.2020

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg, Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 26.11.2020 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.1    Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage

B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4

C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen und bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

   
    03.12.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik vom 14.07.2020

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde vom 16.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020

-          Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020

-          Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 14.07.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze vom 30.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg vom 14.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020

-          Tennet TSO GmbH vom 17.06.2020

-          Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH vom 17.06.2020

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 16.07.2020

-          Landessportverband Stormarn e.V. vom 15.07.2020

-          Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 12.07.2020

-          Privater Einwand vom 04.07.2020

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg, Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 26.11.2020 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

  1. Das Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.1    Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage

B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4

C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen und bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr D. Möller und Herr Hochstein

 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Herr D. Möller und Herr Hochstein nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen wird das Beratungsergebnis mitgeteilt.

   
    03.12.2020 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik vom 14.07.2020

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Untere Forstbehörde vom 16.07.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020

-          Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020

-          Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020

-          TraveNetz GmbH vom 14.07.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze vom 30.06.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg vom 14.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020

-          Tennet TSO GmbH vom 17.06.2020

-          Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH vom 17.06.2020

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 16.07.2020

-          Landessportverband Stormarn e.V. vom 15.07.2020

-          Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 12.07.2020

-          Privater Einwand vom 04.07.2020

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg, Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 26.11.2020 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.1    Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage

B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4

C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen) gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet, da sich keine gravierenden Änderungen zur Fassung der frühzeitigen Beteiligung ergeben.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr D. Möller und Herr Hochstein

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

Herr D. Möller und Herr Hochstein nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen wird das Beratungsergebnis mitgeteilt.

 

 

Ö 10  
Neufassung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2020/17-103  
Ö 11  
Sanierung eines Teilabschnittes der Alten Dorfstraße und des Schulweges einschließlich der Sanierung des Durchlasses der Wiejbek in der Alten Dorfstraße hier: Auftragserteilung für die Ingenieurleistungen  
Enthält Anlagen
2020/17-105  
Ö 12  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/17-107  
Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Finanzierungsvereinbarung Kita Sterntaler in Klein Wesenberg      
N 15     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
               

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