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Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg
Datum: Do, 03.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.03.2019  
SI/2019/17-016  
Ö 4  
Bericht zur Erweiterung der Kindertagesstätte Sterntaler      
Ö 5  
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der Stellungnahmen zur Frühzeitigen Beteiligung sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2020/17-102  
Ö 6  
Neufassung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2020/17-103  
Ö 7  
Sanierung eines Teilabschnittes der Alten Dorfstraße und des Schulweges einschließlich der Sanierung des Durchlasses der Wiejbek in der Alten Dorfstraße hier: Auftragserteilung für die Ingenieurleistungen  
Enthält Anlagen
2020/17-105  
Ö 8  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021
Enthält Anlagen
2020/17-107  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    03.12.2020 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird nicht angehoben.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

-       Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-       Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    03.12.2020 - Gemeindevertretung Klein Wesenberg
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird nicht angehoben.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Ersatzbeschaffung eines gemeindeeigenen Aufsatzmähers      
Ö 10  
Verschiedenes      
N 11     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
               

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