Auszug - Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Da die Verwaltung mittlerweile die Ansprüche der Stadt Reinfeld als gerechtfertigt einschätzt und auch den Einwand der Verjährung verneint, bittet Bürgermeister Schütt den Amtsdirektor Tietgen dies zu erläutern.
Zur Frage der Verjährung führt Herr Tietgen aus, dass die Berechnung der Schulkostenbeiträge 2018 entsprechend der gesetzlichen Regelung auf Basis der im Kalenderjahr 2016 realisierten Schulkosten erfolgt.
Da die Schulkostenbeiträge 2018 in 2021 angefordert wurden, war die Forderung nicht verjährt.
Zur Fragestellung der Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand verweist Herr Tietgen auf die Begutachtung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TreuKom GmbH welche die durch die Stadt Reinfeld vorgenommenen Zuordnungen der Ausgaben zu Erhaltungsaufwand als korrekt bestätigt.
Herr Tietgen weist zudem darauf hin, dass die Schulkostenbeitragspflichtigen Gemeinden auf Basis der gesetzlichen Regelungen kein Prüf- und/oder Mitspracherecht bei der wirtschaftlichen Führung der Schulen haben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt die Zahlung der Schulkostenbeiträge an die Stadt Reinfeld:
a) für die Jahre 2018 - 2020 EUR 98.683,01
b) für die Jahre 2021 - 2022 EUR 233.344,32
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|