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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil b) Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 19.1
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 28.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2023/12-147 Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil b)
Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022 „Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023.

Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.“

wird zugestimmt;

die Hebesätze werden im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltssatzung und –Planung 2023 angepasst.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

6

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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