Auszug - Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil b) Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022 „Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023.
Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.“
wird zugestimmt;
die Hebesätze werden im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltssatzung und –Planung 2023 angepasst.
Abstimmungsergebnis: | 3 | Stimmen dafür | |
|
| 6 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|