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Auszug - Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Benstaben Mitte und Süd, K 69/beide Fahrtrichtungen Durchführung und Beantragung Zuschüsse  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 7.1
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 28.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2023/12-150 Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Benstaben Mitte und Süd, K 69/beide Fahrtrichtungen
Durchführung und Beantragung Zuschüsse
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Da die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen gefördert wird, besteht in der Gemeindevertretung die grundsätzliche Meinung, dass beide Bushaltestellen entsprechend umgestaltet werden sollten.
Im Rahmen der Beratung entsteht die Frage, inwieweit die Bushaltestelle Benstaben Mitte tatsächlich die Förderkriterien erfüllt, da dieses Bushaltestelle nur eine Bedarfshaltestelle ohne Buswartehäuschen ist.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

a)      Für die Bushaltestellen Benstaben Mitte Fahrtrichtung B 75 und Fahrtrichtung Barnitz ist die Fördermöglichkeit die Voraussetzung für die Berücksichtigung in den Beschlusspunkten 1 – 3. Insbesondere ist zu prüfen, ob

  1. für die Umgestaltung von Bedarfshaltestellen Fördermittel vergeben werden;
  2. für die Vergabe von Fördermitteln ein Buswartehäuschen obligatorisch ist
  3. falls b zutrifft, passende Grundstücke für den Bau eines Buswartehäuschens erworben werden können.




 

b)      Die Gemeindevertretung beschließt, im Zusammenhang mit der Sanierung der K 69 die Bushaltestellen

 

-          Benstaben (Mitte) Fahrtrichtung B 75,

-          Benstaben (Mitte) Fahrtrichtung Barnitz,

-          Benstaben (Süd) Fahrtrichtung B 75 und

-          Benstaben (Süd) Fahrtrichtung Barnitz.

 

barrierefrei auszubauen. Die erforderlichen Finanzierungsmittel in Höhe von EUR 48.000,- werden in den Haushaltsplan 2023 eingestellt.

 

c)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Kommunalisierungsmitteln für die Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen im Kreis Stormarn“ zu stellen.

 

d)      Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Büro Hinrichs und Partner, Lübeck mit der Vorbereitung der Antragstellung und den Planungsleistungen zu beauftragen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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