Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1.
Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
Hebesatz | von | auf |
Grundsteuer A
| 302% | 302% |
Grundsteuer B
| 317% | 317% |
Gewerbesteuer
| 310% | 310% |
2.
Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
a) 126020.7831000 von EUR 1.000,- auf EUR 6.000,-
(Notstromaggregat/ Vorbereitung FF-Gerätehaus)
b) 367820.5318000 von EUR 0,- auf EUR 3.000,-
c) 538020.5431300 von EUR 0,- auf EUR 3.000,-
d) 551010.7831103 von EUR 33.000,- auf EUR 23.000,-
e) 555010.5221000 von EUR 0,- auf EUR 5.000,-
f) Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld (s. vorhergehenden TOP) in Höhe von EUR 332.027,33.
g) Spielplätze 551010
- Investitionen + EUR 10.000,-
551010.7831103 erhöhen auf EUR 30.000,- - Unterhaltung + EUR 3.500,-
551010.5221000 erhöhen auf EUR 7.000,-
h) Investition in 551020: 4 x Mitfahrerbank
551020.7832000 erhöhen auf EUR 4.500,-
3.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, den Gemeindewehrführer sowie die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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