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Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Erarbeitung der Entwurfsinhalte  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg
TOP: Ö 5
Gremium: Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 13.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:11 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2023/17-155-01 Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Erarbeitung der Entwurfsinhalte
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/17-155
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschuss befragt den anwesenden Stadtplaner Herrn Stolzenberg (SB) zu den folgenden Punkten aus dem Entwurf:

 

  1. maximale Höhe der Gebäude 9m
    Entstehen hierdurch eventuell Probleme damit, dass die niedriger gelegenen Grundstücke östlich der Grundstücke 19 + 20 verschattet werden?
    SB: Dies sei im Sommer bei tief im Westen stehender Sonne der Fall.
    Eine Möglichkeit dies zu verhindern ist die Begrenzung der Bauhöhe auf diesen Grundstücken auf maximal 7m.
     
  2. Traufhöhe 6m
    SB: verhindert den Bau von 9m hohen „Kästen“
     
  3. Ist die Dachbegrünung zwingend erforderlich?
    SB: Ist kein Muss und kann z.B. auf die Dächer der Carports und Nebengebäude beschränkt werden, wenn diese nicht für Solarthermie oder Photovoltaik genutzt werden.
     
  4. Ist die im Südwesten als Ausgleichsfläche geplante Streuobstwiese obligatorisch (relativ hoher Pflegeaufwand für die Gemeinde) oder kann hier z.B. auch eine Wildwiese mit am Rand stehendem Strauch-/ Baumbewuchs entstehen?
    SB: Eine extensive Weidewirtschaft (z.B. Weidehaltung von vermutlich ca. 6 Schafen) wäre als alternative möglich.
     
  5. Auf Seite 79 wird dargestellt, dass die Gemeinde den Knick an der südöstlichen Grenze einzäunt. Kann diese Pflicht im Rahmen des Bauplans auf die Eigentümer übertragen werden?
    SB: Ja, dies ist möglich.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a soll folgende Festsetzungen/ Änderungen enthalten:

 

  1. Maximale Gebäudehöhe
    1. grundsätzlich: 9m
    2. auf den Grundstücken 19 + 20: 7m
       
  2. Traufhöhe: 6m
     
  3. Dächer von Carports und Nebengebäuden
    diese sind
    1. entweder für Solarthermie oder Photovoltaik zu nutzen
      oder
    2. zu begrünen.
       
  4. Anstatt einer Streuobstwiese wird die Ausgleichsfläche im Südwesten als extensive Weidewirtschaft geplant.
     
  5. Alle Grundstückseigentümer mit Grundstücksrändern zum Knick (Südosten)/ Grünstreifen werden verpflichtet ihr Grundstück mit einem mindestens 1m hohen Zaun, alternativ mit einer Hecke einzufrieden.

 

 

 

Das Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diese Inhalte in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 zur Entscheidung in der Gemeindevertretung einzuarbeiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen


 

 

 

 

 

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