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Vorlage - 2023/17-155  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Klein Wesenberg
02.03.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 02.03.2023)  
2) Bebauungsplan Nr. 11 - Planzeichnung (Stand: GV 02.03.2023)  
3) Bebauungsplan Nr. 11 - Zeichenerklärung (Stand: GV 02.03.2023)  
4) Bebauungsplan Nr. 11 - Text (Stand: GV 02.03.2023)  
5) Bebauungsplan Nr. 11 - Begründung (Stand: GV 02.03.2023)  

Beschlussvorschlag:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Vodafon/Kabel Deutschland GmbH vom 01.07.2020

-          Schleswig-Holstein Netz AG vom 30.06.2020 und 14.07.2020

-          Wasser- und Bodenverband Trave vom 17.06.2020

-          Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 16.07.2020

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020

-          Landessportverband vom 15.07.2020

-          Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020

-          Trave Netz GmbH vom 14.07.2020

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 14.07.2020

-          Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020

-          Handwerkskammer Lübeck vom 09.07.2020

-          Vereinigte Stadtwerke vom 15.06.2020

-          Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

-          Privater Einwand 1

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Kreis Stormarn vom 16.07.2020

-          Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland vom 12.07.2020

 

c) zur Kenntnis genommene Stellungnahmen

-          Privater Einwand 2

 

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 02.03.2023 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Büro Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

2.3    Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche

Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der

Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Juni und Juli 2020 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 15.07.2020 bis einschließlich 28.07.2020 öffentlich ausgelegen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (heutiges Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Dieses hat sich mit Erlass vom 05.10.2020 zur Planung geäert. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme ergeht im weitern Planverfahren.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

Tger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH

14.07.2020

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH

durch Ministerium

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Technischer Umweltschutz

ohne Stellungnahme

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Untere Forstbehörde

16.07.2020

Archäologisches Landesamt SH

12.06.2020

Landesamt für Denkmalpflege SH

17.07.2020

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

23.06.2020

Kreis Stormarn

16.07.2020

Landwirtschaftskammer SH

10.07.2020

Handwerkskammer beck

09.07.2020

Industrie- und Handelskammer zu Lübeck

16.07.2020

Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land

14.07.2020

Wasser- und Bodenverband Trave

17.06.2020

TraveNetz GmbH

14.07.2020

HanseWerk Natur GmbH

ohne Stellungnahme

Gasunie Deutschland Transport Service GmbH

16.06.2020

Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze

30.06.2020

Schleswig-Holstein Netz SG, Leitungsauskunft

14.07.2020

Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH

15.06.2020

Deutsche Telekom Technik GmbH

16.06.2020

Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH

01.07.2020

TenneT TSO GmbH

17.06.2020

Avacon Netz GmbH

16.06.2020

Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn mbH

ohne Stellungnahme

Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH

17.06.2020

Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

17.06.2020

 

Naturschutzverband

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband SH

12.07.2020

Naturschutzbund Deutschland e.V., Landesverband SH

12.07.2020

AG 29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände

ohne Stellungahme

 

Nachbargemeinde

 

Gemeinden Barnitz, Wesenberg, Westerau (Amt Nordstormarn)

17.07.2020

Gemeinde Groß Schenkenberg (Amt Sandesneben-Nusse)

ohne Stellungahme

Hansestadt Lübeck

ohne Stellungahme

 

 

Öffentlichkeit

 

Einwand 1

04.07.2020

Einwand 2

28.07.2020

 

Die Gemeindevertretung hat sich mehrfach, zuletzt am 28.06.2022, mit den Inhalten des Entwurfs befasst. Als problematisch haben sich die vom angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb verursachten Lärmemissionen herausgestellt. Aufgrund zwischenzeitlich geführter Verhandlungen ist eine Reduzierung der Lärmemissionen an den vorhandenen technischen Geräten auf dem Hof des Landwirts vorgesehen. Ein entsprechender Vertrag zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Gemeinde ist in Vorbereitung. Dieses hat Auswirkungen auf die geplante Nutzungsart. Hier kann für einen Großteil des Gebietes das angestrebte „Allgemeine Wohngebiet“ festgesetzt werden.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1)      Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 02.03.2023)

2)      Bebauungsplan Nr. 11 – Planzeichnung (Stand: GV 02.03.2023)

3)      Bebauungsplan Nr. 11 – Zeichenerklärung (Stand: GV 02.03.2023)

4)      Bebauungsplan Nr. 11 – Text (Stand: GV 02.03.2023)

5)      Bebauungsplan Nr. 11 – Begründung (Stand: GV 02.03.2023)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 02.03.2023) (330 KB)      
Anlage 2 2 2) Bebauungsplan Nr. 11 - Planzeichnung (Stand: GV 02.03.2023) (544 KB)      
Anlage 3 3 3) Bebauungsplan Nr. 11 - Zeichenerklärung (Stand: GV 02.03.2023) (237 KB)      
Anlage 4 4 4) Bebauungsplan Nr. 11 - Text (Stand: GV 02.03.2023) (39 KB)      
Anlage 5 5 5) Bebauungsplan Nr. 11 - Begründung (Stand: GV 02.03.2023) (816 KB)      
Stammbaum:
2023/17-155   Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
2023/17-155-01   Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Erarbeitung der Entwurfsinhalte   Bauamt   Beschlussvorlage
2023/17-155-02   Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
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