Vorlage - 2023/17-155
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Beschlussvorschlag:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Vodafon/Kabel Deutschland GmbH vom 01.07.2020
- Schleswig-Holstein Netz AG vom 30.06.2020 und 14.07.2020
- Wasser- und Bodenverband Trave vom 17.06.2020
- Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 16.07.2020
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020
- Landessportverband vom 15.07.2020
- Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020
- Trave Netz GmbH vom 14.07.2020
- Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 14.07.2020
- Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020
- Handwerkskammer Lübeck vom 09.07.2020
- Vereinigte Stadtwerke vom 15.06.2020
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Privater Einwand 1
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Kreis Stormarn vom 16.07.2020
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland vom 12.07.2020
c) zur Kenntnis genommene Stellungnahmen
- Privater Einwand 2
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht vom 02.03.2023 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Büro Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2.3 Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche
Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der
Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 05.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Juni und Juli 2020 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 1 BauGB informiert worden. Gleichzeitig hat der Vorentwurf vom 15.07.2020 bis einschließlich 28.07.2020 öffentlich ausgelegen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (heutiges Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) – Landesplanungsbehörde ist ebenfalls über die Planungsabsichten informiert worden. Dieses hat sich mit Erlass vom 05.10.2020 zur Planung geäußert. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme ergeht im weitern Planverfahren.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH | durch Ministerium |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde | |
Archäologisches Landesamt SH | |
Landesamt für Denkmalpflege SH | |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie | |
Kreis Stormarn | |
Landwirtschaftskammer SH | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
TraveNetz GmbH | |
HanseWerk Natur GmbH | ohne Stellungnahme |
Gasunie Deutschland Transport Service GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze | |
Schleswig-Holstein Netz SG, Leitungsauskunft | |
Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
TenneT TSO GmbH | |
Avacon Netz GmbH | |
Abfallwirtschaftsgesellschaft Stormarn mbH | ohne Stellungnahme |
Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH | |
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. | |
Naturschutzverband |
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband SH | |
Naturschutzbund Deutschland e.V., Landesverband SH | |
AG 29 – Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände | ohne Stellungahme |
Nachbargemeinde |
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Gemeinden Barnitz, Wesenberg, Westerau (Amt Nordstormarn) | |
Gemeinde Groß Schenkenberg (Amt Sandesneben-Nusse) | ohne Stellungahme |
Hansestadt Lübeck | ohne Stellungahme |
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Öffentlichkeit |
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Einwand 1 | |
Einwand 2 |
Die Gemeindevertretung hat sich mehrfach, zuletzt am 28.06.2022, mit den Inhalten des Entwurfs befasst. Als problematisch haben sich die vom angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieb verursachten Lärmemissionen herausgestellt. Aufgrund zwischenzeitlich geführter Verhandlungen ist eine Reduzierung der Lärmemissionen an den vorhandenen technischen Geräten auf dem Hof des Landwirts vorgesehen. Ein entsprechender Vertrag zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Gemeinde ist in Vorbereitung. Dieses hat Auswirkungen auf die geplante Nutzungsart. Hier kann für einen Großteil des Gebietes das angestrebte „Allgemeine Wohngebiet“ festgesetzt werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 02.03.2023)
2) Bebauungsplan Nr. 11 – Planzeichnung (Stand: GV 02.03.2023)
3) Bebauungsplan Nr. 11 – Zeichenerklärung (Stand: GV 02.03.2023)
4) Bebauungsplan Nr. 11 – Text (Stand: GV 02.03.2023)
5) Bebauungsplan Nr. 11 – Begründung (Stand: GV 02.03.2023)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Abwägung/Beschlussempfehlung (Stand: GV 02.03.2023) (330 KB) | ||||
2 | 2) Bebauungsplan Nr. 11 - Planzeichnung (Stand: GV 02.03.2023) (544 KB) | ||||
3 | 3) Bebauungsplan Nr. 11 - Zeichenerklärung (Stand: GV 02.03.2023) (237 KB) | ||||
4 | 4) Bebauungsplan Nr. 11 - Text (Stand: GV 02.03.2023) (39 KB) | ||||
5 | 5) Bebauungsplan Nr. 11 - Begründung (Stand: GV 02.03.2023) (816 KB) |
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