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Auszug - Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2023/17-155-02 Bebauungsplan Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) der Gemeinde Klein Wesenberg für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a
hier: Auswertung der zur frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2023/17-155
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlagen 2023/17-155 und 2023/17-155-02

 

Herr Stolzenberg verweist auf die Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses am 13.04.2023. Die dort beratenen Festsetzungen sind in den Entwurf übernommen worden. Er erläutert die Inhalte des Bebauungsplanentwurfes und beantwortet Fragen hierzu. Herr Weise-Pnischak bittet, dass deutlicher auf die Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Geruchsimmissionen und die Unterstützung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eine spätere Umstellung auf Offenstall-Haltung eingegangen wird.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-     Vodafon/Kabel Deutschland GmbH vom 01.07.2020

-     Schleswig-Holstein Netz AG vom 30.06.2020 und 14.07.2020

-     Wasser- und Bodenverband Trave vom 17.06.2020

-     Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020

-     Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 16.07.2020

-     Landessportverband vom 15.07.2020

-     Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020

-     Trave Netz GmbH vom 14.07.2020

-     Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 14.07.2020

-     Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020

-     Handwerkskammer Lübeck vom 09.07.2020

-     Vereinigte Stadtwerke vom 15.06.2020

-     Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

-     Privater Einwand 1

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-     Kreis Stormarn vom 16.07.2020

-     Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland vom 12.07.2020

 

c)      zur Kenntnis genommene Stellungnahmen

-     Deutsche Telekom Technik GmbH vom 16.06.2020

-     Privater Einwand 2

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

  1. Das Büro Planlabor Stolzenberg wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

a)      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 (Baugebiet Alte Dorfstraße) für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a und die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen mit folgenden Änderungen

 

-          Ergänzende Klarstellung in der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich einer möglichen Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eine andere Haltungsform getroffen werden

 

gebilligt.

 

b)      Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

c)      Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Hochstein, Detlef Möller


 

Abstimmungsergebnis: 

 

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

Herr Hochstein und Herr D. Möller nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen werden die Ergebnisse der Tagesordnungspunkte 9 und 10 mitgeteilt. 

 

 

 

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