Auszug - Standortsuche für einen Mobilfunkturm in der Gemeinde Badendorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlagen 2018/11-069 und 2018/11-069-01 vom 03.09.2018 und 07.09.2018
BM Brockmann informiert unter Bezug auf die Beratungen in den vorbereitenden Ausschüssen, dass die angedachte Ausweichfläche an der BAB A 20 nicht für eine Bebauung mit einem Mobilfunkmast zur Verfügung stehe. Dies habe der Landesbetrieb für Straßenbau mitgeteilt. Die Fläche sei als Ausgleichsfläche im Planfeststellungsbeschluss zur BAB A 20 ausgewiesen und darüber in ihrer Nutzung als solche gebunden.
BM Brockmann beantwortet Fragen dazu. Alsdann lässt er über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Badendorf beschließt unter Aufhebung ihres Beschlusses vom 19.04.2018 den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Deutsche Funkturm GmbH über das gemeindliche Flurstück 162.
Der Bürgermeister wird gebeten und ermächtigt einen entsprechenden Pachtvertrag zu verhandeln und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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