Auszug - Genehmigung Haushaltspläne der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
In den Haushaltsplänen sind die Kosten für das Amtsfeuerwehrfest schon mit eingeplant.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 10 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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