Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017 | SI/2017/18-002 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Mönkhagen | 2018/18-009 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Mönkhagen | 2018/18-011 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zuwendung zur Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe in der Kindertagesstätte „Arche Noah“ in Zarpen | 2018/18-012 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Mönkhagen stimmt der Einrichtung einer zusätzlichen altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte „Arche Noah“ in Zarpen zu. Die Gemeinde Mönkhagen trägt 1/3 der erforderlichen Umbaukosten in Höhe von insgesamt ca. 25.000,00 €, somit ca. 9.000,00 €.
Für den Fall, dass Plätze, die nicht durch Zarpener oder Mönkhagener Kinder von Kindern aus anderen amtsangehörigen Gemeinden belegt werden, ist von den Wohnortgemeinden zusätzlich zum pauschalen Kostenausgleichsbetrag ein noch zu ermittelnder Betrag als sogenannter Investitionskostenzuschuss pro Kind und Jahr zu erheben. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den jeweiligen Gemeinden zu gegebener Zeit zu treffen.
Die Verwaltung wird gebeten, - in Abstimmung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen einen Nutzungsänderungsantrag sowie - Förderanträge für diese Maßnahme beim Kreis Stormarn einzureichen.
Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit zu stellen.
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15.03.2018 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz-, Bau und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Die Gemeinde Mönkhagen stimmt der Einrichtung einer zusätzlichen altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte „Arche Noah“ in Zarpen zu. Die Gemeinde Mönkhagen trägt 1/3 der erforderlichen Umbaukosten in Höhe von insgesamt ca. 25.000,00 €, wobei die Gemeinde den Kostenrahmen bezweifelt und insoweit von wesentlich höheren Kosten ausgeht.
Für den Fall, dass Plätze, die nicht durch Zarpener oder Mönkhagener Kinder von Kindern aus anderen amtsangehörigen Gemeinden belegt werden, ist von den Wohnortgemeinden zusätzlich zum pauschalen Kostenausgleichsbetrag ein noch zu ermittelnder Betrag als sogenannter Investitionskostenzuschuss pro Kind und Jahr zu erheben. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den jeweiligen Gemeinden zu gegebener Zeit zu treffen.
Die Verwaltung wird gebeten, - in Abstimmung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen einen Nutzungsänderungsantrag sowie - Förderanträge für diese Maßnahme beim Kreis Stormarn einzureichen.
Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit zu stellen.
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20.03.2018 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Mönkhagen stimmt der Einrichtung einer zusätzlichen altersgemischten Gruppe in der Kindertagesstätte „Arche Noah“ in Zarpen zu. Die Gemeinde Mönkhagen trägt 1/3 der erforderlichen Umbaukosten in Höhe von insgesamt ca. 25.000,00 €, wobei die Gemeinde den Kostenrahmen bezweifelt und insoweit von wesentlich höheren Kosten ausgeht.
Für den Fall, dass Plätze, die nicht durch Zarpener oder Mönkhagener Kinder von Kindern aus anderen amtsangehörigen Gemeinden belegt werden, ist von den Wohnortgemeinden zusätzlich zum pauschalen Kostenausgleichsbetrag ein noch zu ermittelnder Betrag als sogenannter Investitionskostenzuschuss pro Kind und Jahr zu erheben. Entsprechende Vereinbarungen sind mit den jeweiligen Gemeinden zu gegebener Zeit zu treffen.
Die Verwaltung wird gebeten, - in Abstimmung mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen einen Nutzungsänderungsantrag sowie - Förderanträge für diese Maßnahme beim Kreis Stormarn einzureichen.
Die Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit zu stellen.
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Ö 8 | Beschilderung der Gemeinschaftshäuser in Mönkhagen und Langniendorf | 2018/18-013 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Unterhaltungsarbeiten am Gemeinschaftshaus Mönkhagen | 2018/18-014 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Jahresabschlüsse zum 31.12.2015 und 31.12.2016 der Gemeinde Mönkhagen | 2018/18-015 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführerers der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen-Langniendorf | 2018/18-016 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||