Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2018 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Reduzierung des Fremdwassereintrags in die Schmutzwasserleitung der Gemeinde Zarpen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2018 | 2018/22-037 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Zarpen | 2018/22-039 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.11.2018 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 325 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 325 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 6 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 7 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||