Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2018 | SI/2018/11-015 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Nachwahl der/des Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses | 2018/11-082 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anpassung der Entschädigungssätze für den Jugendwart und Geräte- bzw. Fahrzeugwart der Freiwilligen Feuerwehr | 2019/11-084 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anpassung der Entschädigungssätze über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen | 2019/11-085 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführung und Stellvertretung auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Landesverordnung zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:
•Gemeindewehrführer:1.884,- €, •stellvertretender Gemeindewehrführer:1.413,- €.
Hierzu wird § 6 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf wie folgt geändert: das Amt Nordstormarn wird beauftragt, die Satzungsänderung ortsüblich bekanntzumachen:
§ 6
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
|
|||||||||||||||||||||||||
04.02.2019 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeinde Badendorf beschließt die Anpassung der Jahrespauschale für die Aufwandsentschädigungen der Wehrführung und Stellvertretung auf Basis der erhöhten Sätze der neuen Landesverordnung zum 01.01.2019. Daraus ergeben sich zukünftig folgende Zahlbeträge:
•Gemeindewehrführer:1.884,- €, •stellvertretender Gemeindewehrführer:1.413,- €.
Hierzu wird § 6 der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf wie folgt geändert: das Amt Nordstormarn wird beauftragt, die Satzungsänderung ortsüblich bekanntzumachen:
§ 6
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer und ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Frei-willige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung..
|
|||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Malerarbeiten im Gemeinschaftshaus - Auftragsvergabe | 2019/11-086 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss | 2019/11-087 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Errichtung einer Kleinwindkraftanlage am Klärwerk | 2019/11-089 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Antrag der KWV zur Anschaffung von Notfalldosen | 2019/11-091 | |||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 13 | Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Langenjahren - Sachstand | ||||||||||||||||||||||||
N 14 | Antrag auf Einbuchung des Flurstückes 108 | ||||||||||||||||||||||||