Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | |||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | |||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2018 | SI/2018/11-015 | ||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | |||||||
Ö 5 | Nachwahl der/des Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses | 2018/11-082 | ||||||
Ö 6 | Anpassung der Entschädigungssätze für den Jugendwart und Geräte- bzw. Fahrzeugwart der Freiwilligen Feuerwehr | 2019/11-084 | ||||||
Ö 7 | Anpassung der Entschädigungssätze über die Entschädigung der Wehrführungen der freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen | 2019/11-085 | ||||||
Ö 8 | Malerarbeiten im Gemeinschaftshaus - Auftragsvergabe | 2019/11-086 | ||||||
Ö 9 | Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung zum Vertragsabschluss | 2019/11-087 | ||||||
VORLAGE | ||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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04.02.2019 - Gemeindevertretung Badendorf | ||||||||
Ö 9 - (offen) | ||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt: Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen der geplanten Ausschreibung für die Stromlieferung ab 01.01.2020 die Stromart von •Alternative 1: Ökostrom •Alternative 2: Graustom festzulegen. Gleichzeitig soll eine Ausschreibung der Erdgaslieferung für die gemeindlichen Liegenschaften erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit den Bietern der wirtschaftlichsten Angebote für Strom und Erdgas einen Liefervertrag abzuschließen. Diese Regelung soll auch gelten, wenn der Vertrag mit den Vereinigten Stadtwerken endet (evtl. ab 2021 oder spätestens 2022).
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Ö 10 | Errichtung einer Kleinwindkraftanlage am Klärwerk | 2019/11-089 | ||||||
Ö 11 | Antrag der KWV zur Anschaffung von Notfalldosen | 2019/11-091 | ||||||
Ö 12 | Verschiedenes | |||||||
N 13 | Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Langenjahren - Sachstand | |||||||
N 14 | Antrag auf Einbuchung des Flurstückes 108 | |||||||