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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
Gremium: Gemeindevertretung Badendorf
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.06.2020      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Einführung einer neuen Gemeindevertreterin  
2020/11-145  
Ö 7  
Nachwahl Mitglieder des Finanzausschusses  
2020/11-146  
Ö 8  
Abrechnung KiTa "Badendorfer Spatzennest" für das Haushaltsjahr 2019  
Enthält Anlagen
2020/11-158  
Ö 9  
Kita: nachträglicher Beschluss zur Einzäunung im Spielbereich vorn  
Enthält Anlagen
2020/11-153  
Ö 10  
Beschaffung eines Wickeltisches für die Kindertageseinrichtung  
2020/11-147  
Ö 11  
Wirtschaftsplan 2021 der KiTa "Badendorfer Spatzennest"  
2020/11-160-02  
Ö 12  
Auftragsvergabe 'Grünanlagen im B-PLan'  
Enthält Anlagen
2020/11-152  
Ö 13  
Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2021/11-162  
Ö 14  
Erlass Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf  
Enthält Anlagen
2021/11-163  
Ö 15  
Haushaltssatzung - mit Plan 2021  
Enthält Anlagen
2020/11-154  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 363 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

   
    18.03.2021 - Gemeindevertretung Badendorf
    Ö 15 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A wird auf 330 v.H. festgesetzt.

r die Grundsteuer B wird auf 330 v.H. festgesetzt.

r die Gewerbsteuer wird auf  330 v.H. festgesetzt.

 

zudem beschließt die Gemeinde Badendorf die Anhebung der Abwassergebühren

   von 3,80 € auf 4,00 €

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021.

 

- Schmutzwasser auf 4,00 € und Anhebung der Steuersätze auf 330 % ergibt Mehreinnahmen von 11.000.

- Alte Schule Instandhaltungsmaßnahmen Fenster 15.000 €

- Rückstellung jährlich vom Feuerwehrfahrzeug 30.000 €

- Die Investition Windkraftanlage“ wird umbenannt in Energieeinsparung-Gewinnung

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2021 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 16  
Neufassung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2020/11-151  
Ö 17  
Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie hier: Ergebnis der Beteiligung zu den 3. Entwürfen  
Enthält Anlagen
2020/11-159  
Ö 18  
Verschiedenes      
N 19     Kindertageseinrichtung Kita "Badendorfer Spatzennest" -hier: Träger- und Finanzierungsvereinbarung      
N 20     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
N 21     Grundstücksangelegenheiten: hier: Verkauf Flur 6 Flurstück 40/33      
               

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