Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.06.2020 | ||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Einführung einer neuen Gemeindevertreterin | 2020/11-145 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Nachwahl Mitglieder des Finanzausschusses | 2020/11-146 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Abrechnung KiTa "Badendorfer Spatzennest" für das Haushaltsjahr 2019 | 2020/11-158 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Kita: nachträglicher Beschluss zur Einzäunung im Spielbereich vorn | 2020/11-153 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Beschaffung eines Wickeltisches für die Kindertageseinrichtung | 2020/11-147 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Wirtschaftsplan 2021 der KiTa "Badendorfer Spatzennest" | 2020/11-160-02 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Auftragsvergabe 'Grünanlagen im B-PLan' | 2020/11-152 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Neufassung Hauptsatzung der Gemeinde Badendorf | 2021/11-162 | |||||||||||||||||||
Ö 14 | Erlass Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Badendorf | 2021/11-163 | |||||||||||||||||||
Ö 15 | Haushaltssatzung - mit Plan 2021 | 2020/11-154 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 363 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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18.03.2021 - Gemeindevertretung Badendorf | |||||||||||||||||||||
Ö 15 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 330 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird auf 330 v.H. festgesetzt. für die Gewerbsteuer wird auf 330 v.H. festgesetzt.
zudem beschließt die Gemeinde Badendorf die Anhebung der Abwassergebühren von 3,80 € auf 4,00 €
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2021. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorf für das Haushaltsjahr 2021.
- Schmutzwasser auf 4,00 € und Anhebung der Steuersätze auf 330 % ergibt Mehreinnahmen von 11.000. - Alte Schule Instandhaltungsmaßnahmen Fenster 15.000 € - Rückstellung jährlich vom Feuerwehrfahrzeug 30.000 € - Die Investition „Windkraftanlage“ wird umbenannt in Energieeinsparung-Gewinnung
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 16 | Neufassung der Hundesteuersatzung | 2020/11-151 | |||||||||||||||||||
Ö 17 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes sowie Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III zum Sachthema Windenergie hier: Ergebnis der Beteiligung zu den 3. Entwürfen | 2020/11-159 | |||||||||||||||||||
Ö 18 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 19 | Kindertageseinrichtung Kita "Badendorfer Spatzennest" -hier: Träger- und Finanzierungsvereinbarung | ||||||||||||||||||||
N 20 | Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung | ||||||||||||||||||||
N 21 | Grundstücksangelegenheiten: hier: Verkauf Flur 6 Flurstück 40/33 | ||||||||||||||||||||