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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst
Datum: Mo, 07.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2020  
SI/2020/19-031  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Jahresabschluss der Gemeinde Rehhorst per 31.12.2015  
2020/19-103  
Ö 7  
Jahresabschluss der Gemeinde Rehhorst per 31.12.2016  
Enthält Anlagen
2020/19-104  
Ö 8  
Neufassung der Hundesteuersatzung  
Enthält Anlagen
2020/19-121  
Ö 9  
Wirtschaftsplan 2021 der KiTa "Gänseblümchen"  
Enthält Anlagen
2020/19-124  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung - mit Plan 2021
Enthält Anlagen
2020/19-123-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer B wird auf 363 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    07.12.2020 - Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

 

Teilfinanzpläne / Produkte

Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage

Auszahlung Plan 2021 neu

126020 / FF Pöhls

12.800,00 €

8.400,00 €

361130 / Kindergartengrundstück

4.500,00 €

0,00 €

573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst

10.000 €

14.000,00 €

 

 

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von

1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 4 2021 Haushaltsplan - PP (72 KB)      
   
    07.12.2020 - Gemeindevertretung Rehhorst
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird unverändert beibehalten.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen

 

Teilfinanzpläne / Produkte

Auszahlung Plan 2021 lt. Vorlage

Auszahlung Plan 2021 neu

126020 / FF Pöhls

12.800,00 €

8.400,00 €

361130 / Kindergartengrundstück

4.500,00 €

0,00 €

573010 / Gemeinschaftshaus Rehhorst

10.000 €

14.000,00 €

 

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2021.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2021.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von

1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10 2021 Haushaltsplan - PP (72 KB)      
Ö 11  
Verschiedenes      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde      
N 13     Vertragsangelegenheiten hier: Änderung der Zerlegungsvereinbarung      
N 14     Vertragsangelegenheiten hier: Winterdienst 2020/2021      
N 15     Vertragsangelegenheiten Mietvertrag für die Kindertagesstätte Gänseblümchen      
               

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