Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2020 | SI/2020/20-027 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder | 2021/20-150 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Wirtschaftplan 2022 der KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg" | ||||||||||||||||||||
Ö 8 | Ev.-Luth. Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hamberge; hier: Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie Wirtschaftsplan 2021 | 2021/20-153 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | KiTa "Sternschnuppe" in Reinfeld - Jahresabschlüsse 2018 und 2019 sowie Vorauszahlung für 2020 | 2021/20-163 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie Haushaltspläne 2021 und 2022 der KiTa "Sterntaler" in Klein Wesenberg -hier: Sachstandsbericht | 2021/20-164 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Nachtragshaushalt 2021 | 2021/20-167 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Haushalt 2022 | 2021/20-168 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. |
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25.11.2021 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 1. Nach öffentlicher Beratung werden mit den o.g. Hinweise Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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02.12.2021 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2022. - Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 13 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||
N 14 | Einbau eines neuen Gebläses auf der Kläranlage B6 (Wesenberger Weg)- Eilentscheidung der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||
N 15 | Parkplatz Kita Mäuseburg | ||||||||||||||||||||
N 16 | Vertrag zur Nutzung und Pflege eines gemeindeeigenen Grundstückes im Gewerbegebiet Stubbendorf | ||||||||||||||||||||