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Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.11.2020  
SI/2020/20-027  
Ö 5  
Bericht der/des Vorsitzenden      
Ö 6  
Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder  
2021/20-150  
Ö 7  
Wirtschaftplan 2022 der KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg"      
Ö 8  
Ev.-Luth. Kindertagesstätte "Regenbogen" in Hamberge; hier: Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie Wirtschaftsplan 2021  
Enthält Anlagen
2021/20-153  
Ö 9  
KiTa "Sternschnuppe" in Reinfeld - Jahresabschlüsse 2018 und 2019 sowie Vorauszahlung für 2020  
2021/20-163  
Ö 10  
Jahresrechnungen 2019 und 2020 sowie Haushaltspläne 2021 und 2022 der KiTa "Sterntaler" in Klein Wesenberg -hier: Sachstandsbericht  
2021/20-164  
Ö 11  
Nachtragshaushalt 2021  
Enthält Anlagen
2021/20-167  
Ö 12  
Haushalt 2022  
Enthält Anlagen
2021/20-168  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

   
    25.11.2021 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Nach öffentlicher Beratung werden mit den o.g. Hinweise Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    02.12.2021 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 14 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

Abstimmungsergebnis: 

13

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

Ö 13  
Verschiedenes      
N 14     Einbau eines neuen Gebläses auf der Kläranlage B6 (Wesenberger Weg)- Eilentscheidung der Bürgermeisterin      
N 15     Parkplatz Kita Mäuseburg      
N 16     Vertrag zur Nutzung und Pflege eines gemeindeeigenen Grundstückes im Gewerbegebiet Stubbendorf      
               

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