Sprungziele
Inhalt

Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen  

Bezeichnung: Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
Datum: Do, 25.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.06.2022  
SI/2022/22-068  
Ö 4  
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2022/22-158  
Ö 5  
Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 hier: Auswertung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2022/22-159  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Archäologisches Landesamt vom 20.05.2022

-          AG 29 vom 18.05.2022

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde vom 17.05.2022

-          Vodafon Kabel Deutschland vom 16.05.2022

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.05.2022

-          TraveNetz GmbH vom 28.04.2022

-          Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom 28.06.2022

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Private Person 1 vom 02.05.2022

-          Private Person 2 vom 04.05.2022

-          Private Person 3 vom 10.05.2022

-          Private Person 4 vom 17.05.2022

-          Private Person 5 vom 17.05.2022

-          Kreis Stormarn vom 18.05.2022

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 17.05.2022

-          Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2022

-          Handwerkskammer Lübeck vom 13.05.2022

-          AWSH vom 11.05.2022

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Stadt Reinfeld vom 04.06.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S), Aukrug sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 15.08.2022 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S) wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) wird geändert. Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71.

 

2.2  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

2.3    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    25.08.2022 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung ge beschließen:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Archäologisches Landesamt vom 20.05.2022

-          AG 29 vom 18.05.2022

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde vom 17.05.2022

-          Vodafon Kabel Deutschland vom 16.05.2022

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.05.2022

-          TraveNetz GmbH vom 28.04.2022

-          Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom 28.06.2022

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Private Person 1 vom 02.05.2022

-          Private Person 2 vom 04.05.2022

-          Private Person 3 vom 10.05.2022

-          Private Person 4 vom 17.05.2022

-          Private Person 5 vom 17.05.2022

-          Kreis Stormarn vom 18.05.2022

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 17.05.2022

-          Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2022

-          Handwerkskammer Lübeck vom 13.05.2022

-          AWSH vom 11.05.2022

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Stadt Reinfeld vom 04.06.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S), Aukrug sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 15.08.2022 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S) wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) wird geändert. Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, süstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71.

 

2.2  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) r das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, süstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

2.3    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Curd-Patrick Hoffmann. Herr Hoffmann hatte den Sitzungssaal bereits vor TOP 4 verlassen.

Nach Beschluss zu TOP 5 wurde Herr Hoffmann in den Sitzungssaal hereingebeten.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    25.08.2022 - Gemeindevertretung Zarpen
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.1    Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Zarpen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Archäologisches Landesamt vom 20.05.2022

-          AG 29 vom 18.05.2022

-          Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde vom 17.05.2022

-          Vodafon Kabel Deutschland vom 16.05.2022

-          Deutsche Telekom Technik GmbH vom 02.05.2022

-          TraveNetz GmbH vom 28.04.2022

-          Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH vom 28.06.2022

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Private Person 1 vom 02.05.2022

-          Private Person 2 vom 04.05.2022

-          Private Person 3 vom 10.05.2022

-          Private Person 4 vom 17.05.2022

-          Private Person 5 vom 17.05.2022

-          Kreis Stormarn vom 18.05.2022

-          Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 17.05.2022

-          Miniterium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2022

-          Handwerkskammer Lübeck vom 13.05.2022

-          AWSH vom 11.05.2022

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen

-          Stadt Reinfeld vom 04.06.2022

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S), Aukrug sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen ergeben sich aus der Übersicht vom 15.08.2022 und werden ohne Änderungen beschlossen.

 

1.2    Das Büro für Integrierte Stadtplanung Scharlibbe (BIS-S) wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.1  Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) wird geändert. Er umfasst das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71.

 

2.2  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 (Groth Weeden) für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.3    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Heike Hoffmann.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 6  
KiTa "Villa Kunterbunt" Zarpen - Jahresabrechnung 2021 DRK  
2022/22-168  
Ö 7  
Verschiedenes      
               

Seite zurück Nach oben