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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
Datum: Do, 24.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022  
SI/2022/12-059  
Ö 5  
Bericht der/des Vorsitzenden      
Ö 6  
KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023  
2022/12-136  
Ö 7  
Gebührenanpassung Abwasserbeseitigung 2023  
Enthält Anlagen
2022/12-135  
Ö 8  
Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Absenkung der Kindergartenbeiträge für Barnitzer Bürger um monatlich EUR 50,- vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2024      
Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.      
Ö 10  
Haushaltssatzung mit Plan 2023  
Enthält Anlagen
2022/12-134  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf:

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A

 

302%

303%

Grundsteuer B

 

317%

318%

Gewerbesteuer

 

310%

310%

 

 

2.

Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:

 

  1. 126020.7831000 von EUR              1.000,- auf EUR              6.000,-
    (Notstromaggregat/ Vorbereitung FF-Gerätehaus)
  2. 367820.5318000 von EUR              0,- auf EUR              3.000,-
  3. 538020.5431300 von EUR              0,- auf EUR              3.000,-
  4. 551010.7831103 von EUR              33.000,- auf              EUR 23.000,-
  5. 555010.5221000 von EUR              0,- auf  EUR              5.000,-
  6. Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld (s. vorhergehenden TOP) in Höhe von EUR 332.027,33.

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.


   
    24.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden geändert (*) festgesetzt auf:

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A

 

302%

281%*

Grundsteuer B

 

317%

281%*

Gewerbesteuer

 

310%

310%

 

2.

Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:

 

367820.5318000 von EUR              1.000,- auf              EUR 2.000,-

538020.5431300 von EUR              0,- auf              EUR 3.000,-

551010.7831103 von EUR              0,- auf              EUR 20.000,-

551020.5221400 von EUR              33.000,-              auf              EUR 23.000,-

555010.5221000 von EUR              0,- auf              EUR 5.000,-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

2

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    28.02.2023 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 21 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf:

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A

 

302%

302%

Grundsteuer B

 

317%

317%

Gewerbesteuer

 

310%

310%

 

 

2.

Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:

 

a)                                                                                                                          126020.7831000 von EUR              1.000,- auf              EUR 6.000,-
(Notstromaggregat/ Vorbereitung FF-Gerätehaus)

b)                                                                                                                          367820.5318000 von EUR              0,- auf EUR              3.000,-

c)                                                                                                                          538020.5431300 von EUR              0,- auf EUR              3.000,-

d)                                                                                                                          551010.7831103 von EUR              33.000,- auf              EUR 23.000,-

e)                                                                                                                          555010.5221000 von EUR              0,- auf  EUR              5.000,-

f)                                                                                                                            Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld (s. vorhergehenden TOP) in Höhe von EUR 332.027,33.

g)                                                                                                                          Spielplätze 551010

  1.                                                                                               Investitionen + EUR 10.000,-
    551010.7831103 erhöhen auf EUR 30.000,-
  2.                                                                                               Unterhaltung + EUR  3.500,-
    551010.5221000 erhöhen auf EUR   7.000,-

h)                                                                                                                          Investition in 551020: 4 x Mitfahrerbank
551020.7832000 erhöhen auf EUR 4.500,-

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, den Gemeindewehrführer sowie die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 11  
Verschiedenes      
               

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