Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.10.2022 | SI/2022/12-059 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/12-136 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Gebührenanpassung Abwasserbeseitigung 2023 | 2022/12-135 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Absenkung der Kindergartenbeiträge für Barnitzer Bürger um monatlich EUR 50,- vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2024 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Antrag der CDU-Fraktion: Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023. Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/12-134 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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24.11.2022 - Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden geändert (*) festgesetzt auf:
2. Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
367820.5318000 von EUR 1.000,- auf EUR 2.000,- 538020.5431300 von EUR 0,- auf EUR 3.000,- 551010.7831103 von EUR 0,- auf EUR 20.000,- 551020.5221400 von EUR 33.000,- auf EUR 23.000,- 555010.5221000 von EUR 0,- auf EUR 5.000,-
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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28.02.2023 - Gemeindevertretung Barnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 21 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnitz möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf:
2. Den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 mit den folgenden Änderungen:
a) 126020.7831000 von EUR 1.000,- auf EUR 6.000,- b) 367820.5318000 von EUR 0,- auf EUR 3.000,- c) 538020.5431300 von EUR 0,- auf EUR 3.000,- d) 551010.7831103 von EUR 33.000,- auf EUR 23.000,- e) 555010.5221000 von EUR 0,- auf EUR 5.000,- f) Berücksichtigung der Auflösung der Rückstellungen für die Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld (s. vorhergehenden TOP) in Höhe von EUR 332.027,33. g) Spielplätze 551010
h) Investition in 551020: 4 x Mitfahrerbank
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Barnitz verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, den Gemeindewehrführer sowie die Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||