Tagesordnung - Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Geschwindigkeitsreduzierung an der westlichen Einfahrt der K112 Ortsteil Langniendorf | 2017/18-002 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Schaffung eines Angebotes zur Annahme von Grünschnitt | 2017/18-003 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Neufassung der Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mönkhagen | 2017/18-001 | |||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße (Mönkhagen- Heilshoop) | 2017/18-005 | |||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung- mit Plan 2018 | 2017/18-004 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:305 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:305 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt
2.Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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22.11.2017 - Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt
2.Nach öffentlicher Beratung werden unter Berücksichtigung zu Ziffer 1 des Beschlusses und mit folgenden Änderungen: - Ansatz von 4.500 € für Helme der Freiwilligen Feuerwehr - Ansatz von 1.000 € für Geräte- und Ausrüstungsgegenstände des Gemeinschaftshauses Mönkhagen der Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 7 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||