Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2021 | SI/2021/20-035 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg" im OT Stubbendorf - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/20-205 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/20-207 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anpassung der Abwassergebühren für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg 2023 | 2022/20-209 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anpassung der Abwassergebühren in 2023 für den Ortsteil Stubbendorf | 2022/20-210 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/20-206 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg möge beschließen/ beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
2. Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/ mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023. Änderungen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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01.12.2022 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg möge beschließen:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
2. Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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08.12.2022 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Entwurf des HH Planes wurde im Finanzausschuss der Gemeinde beraten. Aufgrund kommunalrechtlicher Regelungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der vorliegende Beschluss ggf. nochmal zu wiederholen ist. Es erfolgt eine Erläuterung durch den Vorsitzenden und den Vorsitzenden des Hauptausschusses.
Der nachstehende Passus wurde besprochen und nach Beratung aus der Beschlussvorlage entfernt: „Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird“. Die geänderte Beschlussvorlage wird zu Abstimmung gestellt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:
1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
2. Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/ mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023. Änderungen:
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt.
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Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||