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Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
Gremium: Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
Datum: Do, 01.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:59 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2021  
SI/2021/20-035  
Ö 5  
Bericht der/des Vorsitzenden      
Ö 6  
KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg" im OT Stubbendorf - Wirtschaftsplan 2023  
2022/20-205  
Ö 7  
KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023  
2022/20-207  
Ö 8  
Anpassung der Abwassergebühren für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg 2023  
Enthält Anlagen
2022/20-209  
Ö 9  
Anpassung der Abwassergebühren in 2023 für den Ortsteil Stubbendorf  
Enthält Anlagen
2022/20-210  
Ö 10  
Haushaltssatzung mit Plan 2023  
Enthält Anlagen
2022/20-206  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenbergge beschließen/ beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

367%

368%

Gewerbesteuer:

310%

310%

 

 

2.

Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/

mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde

Wesenbergr das Haushaltsjahr 2023.

Änderungen:

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    01.12.2022 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg möge beschließen:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

367%

368%

Gewerbesteuer:

310%

310%

 

 

2.

Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg
für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    08.12.2022 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 8 - (offen)
   

Der Entwurf des HH Planes wurde im Finanzausschuss der Gemeinde beraten. Aufgrund kommunalrechtlicher Regelungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der vorliegende Beschluss ggf. nochmal zu wiederholen ist. Es erfolgt eine Erläuterung durch den Vorsitzenden und den Vorsitzenden des Hauptausschusses.

 

Der nachstehende Passus wurde besprochen und nach Beratung aus der Beschlussvorlage entfernt: „Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird“. Die geänderte Beschlussvorlage wird zu Abstimmung gestellt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

367%

368%

Gewerbesteuer:

310%

310%

 

2.

Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/

mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde

Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.

Änderungen:

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwaltete Sondervermögen genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 11  
Verschiedenes      
               

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