Tagesordnung - Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2021 | SI/2021/20-035 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der/des Vorsitzenden | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg" im OT Stubbendorf - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/20-205 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | KiTa "Sterntaler" Klein Wesenberg - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/20-207 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Anpassung der Abwassergebühren für die Ortsteile Ratzbek, Fliegenfelde und Groß Wesenberg 2023 | 2022/20-209 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/ beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018 mit ab dem 01.01.2023 geltenden
Gebührensätzen entsprechend §3
ohne/ mit folgenden Änderungen:
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01.12.2022 - Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018 mit ab dem 01.01.2023 geltenden
Gebührensätzen entsprechend §3
beschließen.
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08.12.2022 - Gemeindevertretung Wesenberg | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - (offen) | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Top 12 und 13 werden aufgrund des thematischen Zusammenhangs gemeinsam beraten. Die gesonderte Abstimmung wird aufrecht erhalten. Grundsätzlich sollen die Gebühren kostendeckend sein. Maßvolle Erhöhungen sind vor diesem Hintergrund erforderlich.
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wesenberg für die Ortsteile Ratzbek/ Fliegenfelde und Groß Wesenberg vom 06. Dezember 2018 mit ab dem 01.01.2023 geltenden
Gebührensätzen entsprechend §3
a) Grundgebühr je Hauptzähler 6,00 € je angefangenem Monat b) Zusatzgebühr beträgt 4,50 € je m3 eingeleitetes Schmutzwasser
ohne Änderungen:
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Ö 9 | Anpassung der Abwassergebühren in 2023 für den Ortsteil Stubbendorf | 2022/20-210 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 | 2022/20-206 | |||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||