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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.06.2018  
SI/2018/20-001  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018  
2018/20-024  
Ö 6  
Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse  
2018/20-041  
Ö 7  
Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg  
Enthält Anlagen
2018/20-023  
Ö 8  
Anbau an die Kta Sterntaler -hier: Zustimmung zur Vorplanung und Antrag auf Investitionskostenförderung  
Enthält Anlagen
2018/20-025  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof11/11a und 13 Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/20-027  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

­          des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Kreises Stormarn,

­          der Deutschen Telekom Technik GmbH,

­          der Vodafon Kabel Deutschland GmbH,

­          der Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg,

­          aus der Öffentlichkeit.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 19.04.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

 

 

   
    13.09.2018 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

­          des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Kreises Stormarn,

­          der Deutschen Telekom Technik GmbH,

­          der Vodafon Kabel Deutschland GmbH,

­          der Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg,

­          aus der Öffentlichkeit.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 19.04.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    25.09.2018 - Gemeindevertretung Wesenberg
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

­          des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Kreises Stormarn,

­          der Deutschen Telekom Technik GmbH,

­          der Vodafon Kabel Deutschland GmbH,

­          der Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg,

­          aus der Öffentlichkeit.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 19.04.2018 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen ohne Änderungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Anbau an die Kindertagesstätte in Stubbendorf, Sachstandsbericht  
2018/20-030  
Ö 11  
Brücke am Bruhnkatener Weg, Sanierung und Kontrolle  
2018/20-031  
Ö 12  
Löschwasseranlage in Fliegenfelde, Kostenerhöhung      
Ö 13  
Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Wesenberg -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen  
Enthält Anlagen
2018/20-033  
Ö 14  
Neues Konzept der Abwasserantsorgung      
Ö 15  
Verschiedenes      
N 16     Vertragsangelegenheiten, Ausgleichsfläche im Gewerbegebiet      
               

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