Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Kanalkataster Steinfeld hier: Vorstellung durch den Wegezweckverband Bad Segeberg | 2017/13-007 | |||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2017 | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Spendenübersicht 2016 | 2017/13-008 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst | ||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Kindergartenangelegenheiten hier: Wirtschaftsplan 2018 | 2017/13-005 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Feldhorst hier: 1. Nachtrag vom 04.12.2017 | 2017/13-002 | |||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen (Steinfeld - Poggensee) | 2017/13-003 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2018 | 2017/13-004 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür __ Stimmen dagegen __ Stimmenthaltungen 2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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23.11.2017 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür __ Stimmen dagegen __ Stimmenthaltungen 2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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23.11.2017 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür __ Stimmen dagegen __ Stimmenthaltungen 2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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04.12.2017 - Gemeindevertretung Feldhorst | |||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. festgesetzt. für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:8 Stimmen dafür 1Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen 2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen: -Der Haushaltsplan für das Jahr 2018. -Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.
Abstimmungsergebnis:9 Stimmen dafür 0 Stimmen dagegen 0 Stimmenthaltungen
3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||