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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Mo, 04.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Kanalkataster Steinfeld hier: Vorstellung durch den Wegezweckverband Bad Segeberg  
2017/13-007  
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.10.2017      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Spendenübersicht 2016  
Enthält Anlagen
2017/13-008  
Ö 7  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst      
Ö 8  
Kindergartenangelegenheiten hier: Wirtschaftsplan 2018  
Enthält Anlagen
2017/13-005  
Ö 9  
Änderung der Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Feldhorst hier: 1. Nachtrag vom 04.12.2017  
Enthält Anlagen
2017/13-002  
Ö 10  
Sanierung von Gemeindeverbindungsstraßen (Steinfeld - Poggensee)  
Enthält Anlagen
2017/13-003  
Ö 11  
Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2018  
Enthält Anlagen
2017/13-004  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür

__ Stimmen dagegen

__ Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    23.11.2017 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür

__ Stimmen dagegen

__ Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    23.11.2017 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür

__ Stimmen dagegen

__ Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Stimmen dafür

 

 

 

Stimmen dagegen

 

 

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    04.12.2017 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:8 Stimmen dafür

1Stimmen dagegen

0 Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

Abstimmungsergebnis:9   Stimmen dafür

0   Stimmen dagegen

0   Stimmenthaltungen

 

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 12  
Verschiedenes      
               

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