Tagesordnung - Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit des Ausschusses |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2018 |
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Ö 3 |
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Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder des Finanzausschusses |
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2018/22-024 |
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Ö 4 |
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Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses |
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2018/22-025 |
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Ö 5 |
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/22-030 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/22-029 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen, - Sicherung der Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung (BISS) in Aukrug beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
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11.10.2018 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen |
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Ö 6 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen, - Sicherung der Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung (BISS) in Aukrug beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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18.10.2018 - Gemeindevertretung Zarpen |
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Ö 10 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen, - Sicherung der Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung (BISS) in Aukrug beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 7 |
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Betreuung von Kindern in der Gemeinde Zarpen
-hier: Richtlinie der Gemeinde Zarpen zur Förderung der Tagespflege |
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2018/22-028 |
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Ö 8 |
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Abrechnung des Wegezweckverbandes Bad Segeberg zum Kanalkataster
-hier: Sachstandsbericht |
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Ö 9 |
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Sanierung der Schmutzwasserleitungen und Schächte im Pöhlser Weg |
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2018/22-033 |
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Ö 10 |
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Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Redder' zwischen Zarpen und Heidekamp |
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2018/22-032 |
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Ö 10.1 |
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Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls |
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2018/22-031 |
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Ö 11 |
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Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen |
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2018/22-005-02 |
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Ö 12 |
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Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Zarpen
-hier: Sachstand |
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Ö 13 |
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Verschiedenes |
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N 14 |
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Grundstücksangelegenheit |
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