Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.09.2018 | SI/2018/19-009 | |||||
Ö 4 | Bericht des stv. Bürgermeisters | ||||||
Ö 5 | Zustimmung zur Ersatzbeschaffung von je 2 Einsatzschutzhosen- und Jacken, sowie 2 Helmen für Atemschutzträger | 2018/19-058 | |||||
Ö 6 | Freiwillige Feuerwehr Rehhorst/ Pöhls 1) Reparatur oder Beschaffung einer neuen Pumpe (FF Rehhorst) 2) Anschaffung eines Hohlstahlrohrs (FF Rehhorst) 3) Werbekosten (FF Rehhorst) 4) Beschaffung Fahrzeug (FF Rehhorst) 5) Anschaffung eines Hohlstahlrohrs (FF Pöhls) 6) Werbekosten (FF Pöhls) | 2018/19-068 | |||||
Ö 7 | Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls | 2018/19-059 | |||||
Ö 8 | Antrag Förderverein Jugendtreff | 2018/19-060 | |||||
Ö 9 | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2017 des Kindergartens „Gänseblümchen“ | 2018/19-065 | |||||
Ö 10 | Beschaffung neuer Stühle und Tische für den Kindergarten "Gänseblümchen" | 2018/19-067 | |||||
Ö 11 | Genehmigung des Haushaltsplans 2019 des Kindergartens „Gänseblümchen“ | 2018/19-066 | |||||
Ö 12 | Änderung der Abwassergebühren | 2018/19-062 | |||||
Ö 13 | Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Rehhorst | 2018/19-061 | |||||
Ö 14 | Stellungnahme der Gemeinde zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windkraft) | 2018/19-064 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Rehhorst nimmt zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windkraft), wie folgt Stellung:
(Erarbeitung in der Sitzung)
Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme im Online-Portal BOLAPLA einzustellen.
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26.11.2018 - Gemeindevertretung Rehhorst | |||||||
Ö 14 - (offen) | |||||||
Im Namen der Gemeinde Rehhorst wird folgende Stellungnahme abgeben:
„Auf dem Gebiet der Gemeinde Rehhorst (PR3_STO_003) und auf dem Gebiet Segeberg (PR3_SEG_042) sind Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen.
Gegen diese Ausweisung erheben wir folgende Einwände:
Durch die Gebiete entsteht eine Umfassungswirkung für den Ortsteil Willendorf durch bereits bestehende Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs, Kreis Segeberg, und den Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Rehhorst, zwischen Willendorf und Rehhorst gelegen und den Anlagen bei Neukoppel und Havighorst.
Vom Ortsmittelpunkt Willendorf aus ergeben sich Sichthindernisse, die dem Ziel der Planung, das Ortslagen nicht in unzumutbarer Weise von WEA umstellt werden, deutlich widersprechen. Die Umfassungswirkung für Willendorf wird durch die Planung der 380 kV-Leitung noch verstärkt. Sie wird näher am Ort errichtet, als die bestehenden WEA. Dieser Umstand wurde bei der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Rehhorst, als Straßendorf, mit seiner Ausrichtung Nordwest/Südost, ist durch die vorherrschende Windrichtung West/Südwest geprägt. Der entstehende Lärm wird verstärkt zum Dorf getragen. Zusätzlich kommt es durch die Rotationsbewegung, den Schattenwurf und die Befeuerung zu starken Beeinträchtigungen. Zum Beispiel tagsüber durch den Sonnenverlauf hinter den Anlagen und nachts durch die roten Blinklichter. Durch die geplante Höhe sind alle Gemeindeteile erheblich beeinträchtigt. Die Referenzberechnungen Lärm widersprechen den Vorgaben der WHO, weil es zu einer Lärmverstärkung aus dem Verband mehrerer Anlagen kommt. Gesundheitliche Schäden durch Lärm sind in verschiedenen Gutachten belegt.
Bei der Infraschallbewertung durch WEA existieren unterschiedliche Aussagen über die gesundheitlichen Folgen. Weitere neutrale Gutachten sind aus unserer Sicht zwingend im Vorfeld erforderlich.
Befremdlich ist, dass innerhalb eines kurzen Zeitraumes zwei Gutachten erstellt wurden bezüglich des Wildkorridors, die völlig unterschiedliche Aussagen treffen.
Das Gebiet ist auch für alle Rehhorster Bürger ein wichtiges Naherholungsgebiet. Die Gemeinde Rehhorst bewirbt auf ihrer Homepage das Dorf. Zitat: Das zeigen auch die vielen Fahrradfahrer und Spaziergänger, die die Gemeinde immer wieder gerne durchkreuzen, um die herrliche ruhige Landschaft und die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt zu genießen. Die ausgewiesenen WEA-Flächen überlagern mehrfach das Fließgewässer Bisnitz an deren Verlauf und Umgebung sich zahlreiche, schützenswerte Kleinbiotope befinden. Auf dem Gemeindegebiet überschneiden sich mehrere Reviere von Rotmilane und Seeadlerpaaren.
Den Wertverlust der Immobilie beziffern Makler auf bis zu 30%, teilweise sind sie unverkäuflich.“
Aus den oben genannten Gründen lehnt die Gemeinde Rehhorst, zum wiederholten Mal die WEA-Flächen ab.
Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme im Online-Portal BOLAPLA einzustellen.
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Ö 15 | Verschiedenes | ||||||
N 16 | Anträge auf Bauleitplanung für Flächen zwischen der Reinfelder Straße und der Bißnitz | ||||||