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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
Gremium: Gemeindevertretung Westerau
Datum: Mo, 25.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.09.2019  
SI/2019/21-025  
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Westerau  
2019/21-080  
Ö 6  
Maßnahmen zur Löschwasserbereitstellung im OT Ahrensfelde  
Enthält Anlagen
2019/21-074  
Ö 7     Anträge der Feuerwehr      
Ö 7.1  
Anschaffung eines Rettungssatzes für Autounfälle  
2019/21-069  
Ö 7.2  
Anschaffung eines Notstromaggregats für die Feuerwehr / Gemeinschaftshaus  
2019/21-073  
Ö 8  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/21-064  
Ö 9  
Beitritt der Gemeinde zur Nahwärmegenossenschaft in Gründung  
Enthält Anlagen
2019/21-065  
Ö 10  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019 Gemeinde Westerau  
Enthält Anlagen
2019/21-066  
Ö 11  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Westerau  
Enthält Anlagen
2019/21-079  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    11.11.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau
    Ö 15 - (offen)
   

Beschluss:

Der Finanz-, Bau- und  Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. festgesetzt. Eine Anpassung soll erst nach Umsetzung der Grundsteuerreform und der KiTa-Reform beraten werden.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

1.

Hebesatz

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

2.-4

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    25.11.2019 - Gemeindevertretung Westerau
    Ö 11 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 310 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 310 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2020. Gegenüber dem vorgelegten Entwurf sind für die Sanierung des Stichweges in der Dorfstraße 20.000,00 € sowie 14.300,00 € für einen Rettungssatz der Feuerwehr (Schere, Stempel, Spreizer) einzuplanen.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 12  
Pflege Gedächtnisstätte in Klein Wesenberg  
2019/21-067  
Ö 13  
Anpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2019/21-068  
Ö 14  
Aufstellung eines "Friedenssteins" am Ehrendenkmal  
Enthält Anlagen
2019/21-071  
Ö 15  
Straßensanierung im OT Trenthorst  
2019/21-075  
Ö 16  
Beauftragung zur Umverlegung der Straßenbeleuchtungskabel im OT Wulmenau  
2019/21-076  
Ö 17  
Erneuerung von Tischen und Bänken in der Gemeinde  
Enthält Anlagen
2019/21-077  
Ö 18  
Kanalkataster OT Wulmenau  
2019/21-078  
Ö 19  
Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau  
Enthält Anlagen
2019/21-081  
Ö 20  
Auflösung Sportverein      
Ö 21  
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