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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst
Datum: Mo, 25.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 23:02 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Pöhls
Ort: Dorfstraße 1, 23619 Rehhorst OT Pöhls

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.10.2019  
SI/2019/19-024  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/19-085  
Ö 6  
1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2019
Enthält Anlagen
2019/19-087  
Ö 7  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020  
Enthält Anlagen
2019/19-088-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Rehhorst verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    25.11.2019 - Gemeindevertretung Rehhorst
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 332 v.H. festgesetzt.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne Änderungen beschlossen:

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 8  
Enthält Anlagen
Digitale Vernetzung      
Ö 9  
Förderung der Kindertagespflege der Gemeinde Rehhorst  
2019/19-089  
Ö 10  
Neuordnung der Trägerschaft für die Kindertagesstätte Gänseblümchen  
2019/19-092  
Ö 11  
Ausschreibung Klärteichentschlammung in Rehhorst und im Ortsteil Willendorf  
Enthält Anlagen
2019/19-090  
Ö 12  
Verbleib der alten Tragkraftspritze der Freiwilligen Feuerwehr Rehhorst      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Betreuung der Kläranlagen Rehhorst, Willendorf und Pöhls      
Ö 15  
Einwohernfragestunde      
N 16     Vergabe der Grünpflegearbeiten für den Sportplatz und die Kindertagesstätte in Rehhorst      
N 17     Grundstücksangelegenheiten      
               

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