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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Westerau  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
Gremium: Gemeindevertretung Westerau
Datum: Mo, 05.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:25   (öffentlich ab 19:30) Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Westerau
Ort: Schulstraße 6, 23847 Westerau

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
N 3     Sanierung der Straße "Webertwiete"      
N 4     Befestigung des Bankettstreifens an der Einfahrt zum Sportplatz      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2022  
SI/2022/21-066  
Ö 7  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 8  
Jahresabschluss der Gemeinde Westerau per 31.12.2019  
Enthält Anlagen
2022/21-175  
Ö 9  
Jahresabschluss der Gemeinde Westerau per 31.12.2020  
Enthält Anlagen
2022/21-176  
Ö 10  
Anpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2022/21-177  
Ö 11  
Neubau der FFW - Kostenrahmen  
Enthält Anlagen
2022/21-178  
Ö 12  
Haushaltssatzung mit Plan 2023  
Enthält Anlagen
2022/21-181  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    08.11.2022 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

Abstimmungsergebnis: 

0

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden mit folgenden Änderungen

- der Haushaltsplan für das Jahr 2023

sowie

- die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023

beschlossen:

-          Anpassung der Schulverbandsumlage auf den nun feststehenden Betrag von 36.819 €.

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2023 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

   
    05.12.2022 - Gemeindevertretung Westerau
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 310 v.H.
    2. Grundsteuer B: 368 v.H.
    3. Gewerbesteuer 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 für die Gemeinde Westerau mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2023.

- Anpassung der Schulverbandsumlage auf den nun feststehenden Betrag von 36.819 €

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 13  
Sachstandsbericht Kläranlage Ahrensfelde  
2022/21-182  
Ö 14  
Verschiedenes      
               

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