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Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen  

Bezeichnung: Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen
Gremien: Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen, Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2022  
SI/2022/22-074  
Ö 4  
DRK-KiTa "Villa Kunterbunt" in Zarpen - Wirtschaftsplan 2023  
2022/22-174  
Ö 5  
Zuwendung an den TSV Zarpen zur Modernisierung der Flutlichtanlage (LED)  
Enthält Anlagen
2023/22-181  
Ö 6  
Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022  
Enthält Anlagen
2023/22-176  
Ö 7  
Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  
Enthält Anlagen
2023/22-180  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:

 

1.

ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

 

Grundsteuer B:

354%

 

Gewerbesteuer:

310%

 

 

b)

 

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

   
    30.03.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1.

mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.

 

 

Änderungen:

  1. Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

354%

368%

Gewerbesteuer:

310%

310%

 

  1. Zuwendung an den TSV Zarpen TOP 4 (vorher TOP 5)
    421010.6811000 Erhöhung auf EUR 26.000,-
    421010.7818000 Erhöhung auf EUR 36.400,-
     
  2. Aufnahme eines Kredites in Höhe von EUR 600.000,-
    zur Finanzierung des investiven Flächenankaufs/
    Flächenbevorratung Baugebiet „Groth Weeden“
     
  3. Erhöhung Unterhaltung Gemeindestraßen um + EUR 15.000,-
    für die Instandsetzung von Schächten
     
  4. Neubau Pumpenschacht an der Kläranlage
    EUR 60.000,- als Investition

 

 

 

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    13.04.2023 - Gemeindevertretung Zarpen
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:

 

1.

Mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

354%

368%

Gewerbesteuer:

310%

310%

 

b) Zuwendung an den TSV Zarpen

     421010.6811000 Erhöhung auf EUR 26.000,-

     421010.7818000 Erhöhung auf EUR 36.400,-

 

c) Aufnahmen eines Kredites in Höhe von EUR 600.000,-

    zur Finanzierung des investiven Flächenankaufs/ Flächenbevorratung

    Baugebiet „Groth Weeden“.

 

d) Erhöhung Unterhaltung Gemeindestraßen um + EUR 15.000,-

    für die Instandsetzungen von Schächten.

 

e) Neubau Pumpenschacht an der Kläranlage

    EUR 60.000,- als Investition.

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 8  
Verschiedenes      
N 9     Grundstücksangelegenheiten hier: Befreiung von den Festsetzungen der Innerortssatzung für den Anbau an ein Doppelhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 43 e + f      
N 10     Änderung des Flächentauschvertrages - Erwerb von Flächen für B- Plan 6      
               

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