Tagesordnung - Sitzung des Finanzausschusses und des Bau-, Wege und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungs- und Ergänzungsanträge zur Tagesordnung, evtl. Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit, Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2022 | SI/2022/22-074 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | DRK-KiTa "Villa Kunterbunt" in Zarpen - Wirtschaftsplan 2023 | 2022/22-174 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Zuwendung an den TSV Zarpen zur Modernisierung der Flutlichtanlage (LED) | 2023/22-181 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Schulkostenbeiträge der Stadt Reinfeld der Jahre 2018-2022 | 2023/22-176 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) | 2023/22-180 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:
1. ohne/ mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf
b)
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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30.03.2023 - Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen:
1. mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen:
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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13.04.2023 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:
1. Mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen: a) Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf
b) Zuwendung an den TSV Zarpen 421010.6811000 Erhöhung auf EUR 26.000,- 421010.7818000 Erhöhung auf EUR 36.400,-
c) Aufnahmen eines Kredites in Höhe von EUR 600.000,- zur Finanzierung des investiven Flächenankaufs/ Flächenbevorratung Baugebiet „Groth Weeden“.
d) Erhöhung Unterhaltung Gemeindestraßen um + EUR 15.000,- für die Instandsetzungen von Schächten.
e) Neubau Pumpenschacht an der Kläranlage EUR 60.000,- als Investition.
2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt. Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 8 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 9 | Grundstücksangelegenheiten hier: Befreiung von den Festsetzungen der Innerortssatzung für den Anbau an ein Doppelhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 43 e + f | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Änderung des Flächentauschvertrages - Erwerb von Flächen für B- Plan 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||