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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge
Datum: Do, 08.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.06.2018  
SI/2018/14-006  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse  
2018/14-033  
Ö 6  
Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018  
2018/14-029  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 6, 1. Änderung der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/14-036  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 7, 1. Teilbereich für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75, östlich Am Denkmal und nördlich der Trave hier: a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017 b) Aufstellungsbeschluss c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/14-040  
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Beschlussvorschlag:

a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird aufgehoben.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 7 wird der Teilbereich 1 herausgelöst und als selbstständiges Verfahren fortgeführt. Der Teilbereich 1 umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße) östlich Am denkmal und nördlich der Trave. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Nachverdichtung des Gebietes sowie

        Sicherung einer geordneten Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft.

 

a) berücksichtigt werden die Stellungahmen

      des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,

      des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

      der Deutschen Telekom GmbH sowie

      der Netz Lübeck GmbH.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen

      des Kreises Stormarn sowie

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75, Östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

   
    25.10.2018 - Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
    Ö 5 - (offen)
   

Herr Bürgermeister Beeck erläutert, der B-Plan Nr. 7 am östlichen Ortsausgang von Hamberge südlich der B 75 werde in 2 Teilbereichen entwickelt. Der 1. Teil überplane ein Privatgrundstück, welches von der Straße Am Denkmal und nicht über den 2. Teil des B-Plans
Nr. 7 erschlossen werde.

Alle erforderlichen Unterlagen würden vorliegen, so dass der Entwurf sowie dessen Auslegung beschlussreif sei.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird aufgehoben.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 7 wird der Teilbereich 1 herausgelöst und als selbstständiges Verfahren fortgeführt. Der Teilbereich 1 umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße) östlich Am denkmal und nördlich der Trave. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Nachverdichtung des Gebietes sowie

        Sicherung einer geordneten Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft.

 

a) berücksichtigt werden die Stellungahmen

      des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,

      des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

      der Deutschen Telekom GmbH sowie

      der Netz Lübeck GmbH.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen

      des Kreises Stormarn sowie

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75, Östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Herr Albert Iken. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    08.11.2018 - Gemeindevertretung Hamberge
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird aufgehoben.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 7 wird der Teilbereich 1 herausgelöst und als selbstständiges Verfahren fortgeführt. Der Teilbereich 1 umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße) östlich Am denkmal und nördlich der Trave. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Nachverdichtung des Gebietes sowie

        Sicherung einer geordneten Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft.

 

a) berücksichtigt werden die Stellungahmen

      des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,

      des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

      der Deutschen Telekom GmbH sowie

      der Netz Lübeck GmbH.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen

      des Kreises Stormarn sowie

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75, Östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; Herr Albert Iken. Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

Anzahl Gemeindevertreter: 13

Anwesend: 11

Abstimmungsberechtigt: 11

 

 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 9  
Einrichtung einer Tagespflegestelle in der Gemeinde Hamberge  
2018/14-043  
Ö 10  
Betreuung von Kindern in der Gemeinde Hamberge -hier: Richtlinie der Gemeinde Hamberge zur Förderung der Tagespflege  
Enthält Anlagen
2018/14-034  
Ö 11  
Zuschussantrag der Musikschule Bad Oldesloe  
Enthält Anlagen
2018/14-044  
Ö 12  
Sanierung der WC-Anlagen in der Schule und der Sporthalle  
2018/14-041  
Ö 13  
Sanierung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße 'Schulstraße'  
Enthält Anlagen
2018/14-037  
Ö 14  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge Beschluss über die eingegnangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  
Enthält Anlagen
2018/14-039  
Ö 15  
Klärschlammabfuhr von der Kläranlage - Eilentscheidung zur Kostensteigerung  
2018/14-045  
Ö 16  
Verschiedenes      
N 17     Grundstücksangelegenheiten      
N 18     Änderung des Pachtvertrages für den Mobilfunkmast      
               

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