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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2018  
SI/2018/12-011  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz hier: Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
Enthält Anlagen
2018/12-035  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen…).

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 

   
    19.02.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – mit folgenden Änderungen: Es ist zu prüfen, ob der Parkplatz Melmshöhe mit seiner geplanten Erweiterung in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen werden soll / muss.

 

  1. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

   
    14.03.2019 - Gemeindevertretung Barnitz
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 –.
  2. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

Ö 6  
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes hier: Stellungnahme der Gemeinden Barnitz  
Enthält Anlagen
2019/12-051  
Ö 7  
Überprüfung und Aktualisierung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Barnitz  
Enthält Anlagen
2019/12-053  
Ö 8  
Festlegung Ökostrom oder Graustrom für die Lieferung ab 01.01.2020 und Ermächtigung für den Vertragsabschluss  
2019/12-049  
Ö 9  
Betreuung von Kindern in Tagespflege -hier: Vereinbarung zwischen Tagespflegepersonen und den Gemeinden Klein Wesenberg, Wesenberg und Barnitz  
2019/12-054  
Ö 10  
Anschaffung von Tablets für die digitale Gremienarbeit  
Enthält Anlagen
2019/12-050  
Ö 11  
Verschiedenes      
               

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