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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen
Datum: Di, 19.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.05.2019  
SI/2019/18-016  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Neufassung der Geschäftsordnung
Enthält Anlagen
2019/18-062  
Ö 6  
Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung  
Enthält Anlagen
2019/18-064  
Ö 7  
Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen -hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben  
2019/18-061  
Ö 8  
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen: Kostenübernahme für 5 Führerscheine der Klasse C über 7,5 t  
Enthält Anlagen
2019/18-065  
Ö 9  
Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Klärteichen in Mönkhagen und Langniendorf  
2019/18-066  
Ö 10  
Änderung der Beleuchtungsdauer der gemeindlichen Straßenbeleuchtung  
2019/18-069  
Ö 11  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020  
Enthält Anlagen
2019/18-063-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 311 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
  Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird

 

 

   
    19.11.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 311 v.H. festgesetzt.

 

  1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgender Änderung

 

Produktsachkonto

Ansatz bisher

mehr/weniger

Ansatz neu

126010.5262000

300 €

+ 12.500 €

12.800 €

 

beschlossen:

 

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.

 

  1. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

  1. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetet Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Ö 12  
Verschiedenes      
               

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