Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 13.05.2019 | SI/2019/18-016 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/18-062 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Überarbeitung der Straßenausbaubeitragssatzung | 2019/18-064 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Zuschüsse an Träger von Kindertageseinrichtungen -hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben | 2019/18-061 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen: Kostenübernahme für 5 Führerscheine der Klasse C über 7,5 t | 2019/18-065 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen an den Klärteichen in Mönkhagen und Langniendorf | 2019/18-066 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Änderung der Beleuchtungsdauer der gemeindlichen Straßenbeleuchtung | 2019/18-069 | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 | 2019/18-063-01 | |||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 311 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird
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19.11.2019 - Gemeindevertretung Mönkhagen | |||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020. - Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.
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Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||