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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen
Datum: Do, 28.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019  
SI/2019/22-032  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Stormarner Friedensstein      
Ö 6  
Neufassung der Wassergebührensatzung für den Ortsteil Dahmsdorf  
Enthält Anlagen
2019/22-067  
Ö 7  
Antrag Freiwillige Feuerwehr Zarpen  
Enthält Anlagen
2019/22-066  
Ö 8  
Antrag auf Anschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessgeräten  
Enthält Anlagen
2019/22-061  
Ö 9  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Zarpen  
Enthält Anlagen
2019/22-065-01  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen
  für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

   
    28.11.2019 - Gemeindevertretung Zarpen
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz  für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen:

Aufnahme eines Haushaltsansatzes in Höhe von 2.500 € zur Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen
  für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

 

3

Stimmenthaltungen

Herr Haake

Frau Herbst

Herr Zimmermann

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/22-063  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Grundstücksangelegenheiten, Grundstücksvertrag      
N 13     Grundstücksangelegenheiten; Baulandbevorratung      
N 14     Vertragsangelegenheiten; Schmutzwasserbeseitigungsvertrag      
               

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