Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.10.2019 | SI/2019/22-032 | |||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Stormarner Friedensstein | ||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Neufassung der Wassergebührensatzung für den Ortsteil Dahmsdorf | 2019/22-067 | |||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Antrag Freiwillige Feuerwehr Zarpen | 2019/22-066 | |||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Antrag auf Anschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessgeräten | 2019/22-061 | |||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Zarpen | 2019/22-065-01 | |||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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28.11.2019 - Gemeindevertretung Zarpen | |||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - (offen) | |||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird von 325 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgender Änderung beschlossen: Aufnahme eines Haushaltsansatzes in Höhe von 2.500 € zur Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden der Ein- und Ausgabeplan für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zarpen verwaltetete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 10 | Neufassung der Geschäftsordnung | 2019/22-063 | |||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten, Grundstücksvertrag | ||||||||||||||||||||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheiten; Baulandbevorratung | ||||||||||||||||||||||||
N 14 | Vertragsangelegenheiten; Schmutzwasserbeseitigungsvertrag | ||||||||||||||||||||||||