Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
Bezeichnung: |
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen |
Gremium: |
Gemeindevertretung Zarpen |
Datum: |
Do, 18.10.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
20:00 - 21:25 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen |
Ort: |
Hauptstraße 50, 23619 Zarpen |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 20.06.2018 |
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SI/2018/22-008 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Bekanntgabe der Berufe sowie anderer vergüteter oder ehrenamtlicher Tätigkeiten der Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse |
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2018/22-027 |
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Ö 6 |
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Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 |
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2018/22-023 |
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Ö 7 |
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Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Zarpen |
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2018/22-022 |
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Ö 8 |
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Betreuung von Kindern in der Gemeinde Zarpen
-hier: Richtlinie der Gemeinde Zarpen zur Förderung der Tagespflege |
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2018/22-028 |
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Ö 9 |
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7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/22-030 |
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Ö 10 |
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Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71)
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/22-029 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen, - Sicherung der Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung (BISS) in Aukrug beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
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11.10.2018 - Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen |
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Ö 6 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung möge beschließen: - Für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen, - Sicherung der Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung (BISS) in Aukrug beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 13 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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18.10.2018 - Gemeindevertretung Zarpen |
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Ö 10 - (offen) |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Für das Gebiet nördlich der Bebauung in der Rehhorster Straße (K 77), südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Schaffung von Wohnbauflächen, - Sicherung des Ausgleichs und der Grünstrukturen, - Sicherung der Erschließung. - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Integrierte Stadtplanung (BISS) in Aukrug beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 11 |
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Sanierung des Gemeindeverbindungsweges zwischen Zarpen und dem Ortsteil Pöhls |
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2018/22-031 |
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Ö 12 |
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Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße 'Redder' zwischen Zarpen und Heidekamp |
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2018/22-032 |
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Ö 13 |
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Sanierung der Schmutzwasserleitungen und Schächte im Pöhlser Weg |
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2018/22-033 |
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Ö 14 |
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Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Zarpen |
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2018/22-005-02 |
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Ö 15 |
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Verschiedenes |
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N 16 |
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Grundstücksangelegenheit |
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N 17 |
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Aussprache |
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